Von Petition bis Volksentscheid: So geht's

Jemand trägt sich bei einer Unterschriftensammlung ein. (Achivbild)
Um aktiv die Politik mitzugestalten, müssen Bremer Bürger Unterschriften sammeln. Bild: Imago | Geisser

Die Bremer Linken fordern 2025 einen Volksentscheid über die Schuldenbremse – aber wie unterscheiden sich Volksentscheide eigentlich von Volksbegehren? Eine Übersicht.

Die Politik hat diverse Kanäle geschaffen, über die sich Bürgerinnen und Bürger aus Bremen und Bremerhaven aktiv an der Politik beteiligen können. Vor- und Gegenvorschläge zu bestimmten Themen können recht einfach per Online-Petition eingereicht werden, ein erfolgreicher Bürgerantrag, ein Bürgerbegehren oder ein Volksentscheid sind aber schon eine größere Hürde. Der Überblick:

1 Die Petition: Mit wenig Aufwand auf die Tagesordnung

Lohnt sich für: Menschen, die ihre eigenen Themen mit den zuständigen Politikern besprechen wollen.

Der einfachste Weg, sein Anliegen Teil der politischen Diskussion werden zu lassen, ist eine Petition. Per Online-Formular kann man auf der Internetseite der Bremischen Bürgerschaft eine Petition abgeben und bestehende Petitionen unterstützen – aktuell stehen dort sechs zur Diskussion.

Jede Petition wird veröffentlicht – außer sie beleidigt jemanden konkret oder beschreibt "nur" einen persönlichen Wunsch. Jede öffentliche Petition kann sechs Wochen lang mitgezeichnet – also unterschrieben – werden.

Jede Petition wird ernst genommen und einmal im Monat öffentlich im Petitionsausschuss diskutiert. Dazu sind der sogenannte Petent oder die Petentin und das jeweils zuständige Ressort eingeladen. In Beratung sind momentan 129 öffentliche Petitionen, 306 wurden seit März 2020 abgeschlossen.

Auch in Bremerhaven sind Petitionen auf kommunaler Ebene möglich: Hier können sich die Bürger direkt an das Büro der Stadtverordnetenversammlung wenden.

2 Bürgerantrag und Einwohnerantrag: Mit Fleiß und Unterschriften auf die Bühne

Lohnt sich für: Anliegen, die auf die große politische Bühne gehoben werden sollen und mindestens 4.000 (Bremen) oder etwa 1.170 (Bremerhaven) Unterstützer finden.

So geht's in Bremen (Stadt und Land): Wichtig bei einem Bürger- beziehungsweise Einwohnerantrag ist die Zahl der gesammelten Unterschriften. Um als Thema auf der Tagesordnung der Bürgerschaft zu landen, müssen 4.000 Unterschriften zusammenkommen, wenn es sich bei dem Anliegen um ein reines Stadtthema handelt.

Für die Thematisierung in der Stadtversordnetenversammlung Bremerhaven müssen ein Prozent der Einwohner unterschreiben ( etwa 1.170). 5.000 Unterschriften müssen es sogar sein, wenn das Thema das gesamte Bundesland Bremen betrifft.

Solche Anträge allein ändern keine bestehenden Gesetze, trotzdem können sie konkrete Forderungen enthalten und Grundlage für ein Volksbegehren sein.

3 Volksbegehren und Bürgerbegehren: Mit Entschlossenheit gegen den Status Quo

Lohnt sich für: Themen, die für Tausende von Menschen relevant sind. Denn: Werden Begehren zu echten Entscheiden, haben sie die Kraft, bestehende Gesetze zu ändern.

So läuft es in Bremen: Einen Antrag auf ein Volksbegehren (Bremen) kann man beim Senat einreichen, wenn 4.000, beziehungsweise 5.000 gültige Unterschriften für ein bestimmtes Anliegen gesammelt wurden. Wichtig bei allen Unterschriften: Die Unterzeichner müssen zur Wahl der Bürgerschaft zugelassen sein. Stimmt der Senat zu, müssen im nächsten Schritt mindestens 25.000 Unterschriften gesammelt werden. Gelungen ist das beispielsweise der Bürgerinitiative gegen die Bebauung der Galopprennbahn.

In Bremerhaven sind die Regeln etwas anders. Hier müssen für das Bürgerbegehren fünf Prozent der Bürgerinnen und Bürger unterschreiben. Wenn die Stadtverordnetenversammlung das Bürgerbegehren für gültig erklärt, kommt es zum Bürgerentscheid – jedenfalls dann, wenn sich Stadt und Initiativen nicht schon vorher inhaltlich einigen. Es ist schon mehrmals passiert, dass die Stadtverordneten den Initiativen schon nach dem Bürgerbegehren Recht gegeben und ihren Anträgen entsprochen haben – dadurch kam es gar nicht mehr zum großen Bürgerentscheid.

4 Volksentscheid und Bürgerentscheid: Mit langem Atem etwas verändern

Lohnt sich für: den ganz großen Wurf. Der Volksentscheid ist sozusagen die letzte Instanz in Sachen politische Direkt-Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern.

So läuft es in Bremen: Sind im Volksbegehren mindestens 25.000 Unterschriften gesammelt worden, hat die Stadtbürgerschaft vier Monate Zeit, um sich thematisch mit dem Volksbegehren zu befassen. Sollte in dieser Zeit kein Kompromiss gefunden werden, kommt es zum Volksentscheid. Gerne wird das mit ohnehin anstehenden Wahlen verbunden – für eine größere Wahlbeteiligung. So lief es auch beim letzten Volksentscheid zur Bremer Galopprennbahn. Der wurde im Rahmen der Bürgerschaftswahl 2019 abgehalten.

In Bremerhaven müssen beim Bürgerentscheid fünf Prozent der Wahlberechtigten an der Wahlurne für den Antrag stimmen.

5 Der Joker: Mit Politikern direkt ins Gespräch kommen

Politiker sind die Vertreter der Interessen ihrer Wähler. Ohne die Wähler-Stimmen wären sie nicht in ihrem Amt. Wer nicht gleich zum Mittel einer Petition, eines Bürgerantrags oder Volksbegehrens greifen möchte, hat jederzeit die Möglichkeit, sich direkt an seinen politischen Vertreter zu wenden – ob lokal oder gar bis hin zur Bundeskanzlerin.

Das geht ganz einfach per Post oder auch auf digitalem Weg über die Internetseiten der jeweiligen Politiker oder ihrer Parteien. Auch ein offener Brief ist eine Möglichkeit, seine Meinung zu äußern und sich so politisch einzubringen.

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Bild: Radio Bremen

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Autorinnen

  • Angela Weiß
    Angela Weiß Autorin
  • Charlotte Schumacher
    Charlotte Schumacher-Kölsch

Quelle: buten un binnen.

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Der Morgen, 4. Februar 2019, 7:40 Uhr