Bremer Staatsgerichtshof verhandelt über Platanen-Volksentscheid
Der Staatsgerichtshof muss entscheiden, ob ein Volksentscheid zum Schutz der 136 Bäume am Weserufer zulässig ist. Die Platanen sollen für den Hochwasserschutz gefällt werden.
Der Streit um mehr als 130 Platanen am Weserufer beschäftigt ab Dienstagvormittag den Bremer Staatsgerichtshof. Eine Bürgerinitiative will über ihren Erhalt abstimmen lassen, der Bremer Senat lehnt ein Volksbegehren allerdings ab.
Eigentlich wollte die Bürgerinitiative das Volksbegehren mit der Bürgerschaftswahl im vergangenen Jahr verbinden, doch trotz etwa 26.000 Unterschriften wurde daraus nichts. Denn die Platanen sollen für einen stabileren und höheren Deich gefällt werden und darüber, so die Ansicht des Senats, soll das Volk nicht selbst abstimmen.
Senat verweist auf sicheren Hochwasserschutz
Der Senat verweist auf seine Schutzpflicht gegenüber den Menschen und bleibt dabei, dass für einen neuen und sichereren Hochwasserschutz die meisten der 136 Bäume gefällt werden müssen. Das versucht die Bürgerinitiative weiter zu verhindern.
Sie hat einen eigenen Vorschlag vorgelegt, wie sich Hochwasserschutz und Baumschutz vereinbaren lassen. Weil der Senat mehrheitlich bezweifelt, dass ein Volksbegehren zulässig ist, soll der Staatsgerichtshof darüber entscheiden. Ob er das schon am Dienstag tut, ist unklar.
Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 30. Januar 2024, 18 Uhr