Bremer Gericht berät über Beschwerden zur Bürgerschaftswahl
Das Wahlprüfungsgericht klärt, ob bei der Wahl im Mai alles korrekt abgelaufen ist. Mehrere Prüfanträge liegen vor: Unter anderem sind 280 Stimmzettel verschwunden.
Das Wahlprüfungsgericht berät am Vormittag über Einsprüche gegen die Bürgerschaftswahl 2023 in Bremen. Die ersten vier Anträge sollen ab 9:30 Uhr verhandelt werden, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Das Gericht will so schnell wie möglich eine Entscheidung fällen.
Einer der Anträge stammt vom Landeswahlleiter selbst, weil bei der Wahl 280 Stimmzettel verschwunden sind. Dies betrifft vier Zählbezirke und 1.400 Stimmen. Ein Antrag einer Privatperson aus Bremen richtet sich gegen das Verfahren der Ermittlung des Wahlergebnisses mittels elektronischer Datenverarbeitung. Bei zwei weiteren Anträgen stellte der Landeswahlleiter bereits fest, dass die Menschen nicht in Bremen wohnen und deshalb keine Berechtigung dazu haben.
Über AfD-Anträge entscheidet das Gericht später
Über die vier Einsprüche der zerstrittenen AfD werde das Wahlprüfungsgericht am 5. Dezember beraten, teilte die Gerichtssprecherin mit. Die AfD geht gegen die Wahl vor, weil die Partei mit mehreren konkurrierenden Wahllisten nicht zur Bürgerschaftswahl zugelassen wurde.
Bei der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft am 14. Mai wurde die SPD unter Bürgermeister Andreas Bovenschulte stärkste Kraft. Die Partei hatte sich mit den Grünen und der Linkspartei in Bremen auf die Fortsetzung ihrer Koalition geeinigt. Das in Westdeutschland einmalige Bündnis regiert seit 2019.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Morgen, 7. November 2023, 8 Uhr