Bremer Staatsgerichtshof verhandelt AfD-Klage zur Bürgerschaftswahl
Als letzte Instanz klärt der Staatsgerichtshof, ob die Bremer Bürgerschaftswahl wiederholt wird. Die AfD hatte Beschwerde eingelegt, dass sie nicht zugelassen worden war.
Der Staatsgerichtshof ist die letzte Instanz in einem Verfahren, das schon mehrere Stufen durchlaufen hat. Danach steht fest, ob die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft doch wiederholt werden muss.
Die AfD war damals so zerstritten, dass gleich zwei Landesvorstände Vorschläge mit Bewerberinnen und Bewerbern eingereicht hatten. Erlaubt ist aber nur eine Liste pro Partei. Deshalb war die AfD gar nicht erst zur Bürgerschaftswahl zugelassen worden.
Staatsgerichtshof verhandelt zweimal
Und das zu Recht, hatte das Wahlprüfungsgericht zuletzt im Dezember entschieden. Ob es dabei bleibt, verhandelte der Staatsgerichtshof getrennt für die Wahlbereiche Bremen und Bremerhaven. Danach zogen sich die Richter und Richterinnen zurück. Die Entscheidung soll am 16. August verkündet werden.
Quelle: buten un binnen.
Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 5. Juli 2024, 19:30 Uhr