Fragen & Antworten
Neue Regelungen: Wann dürfen Flüchtlinge arbeiten?
Flüchtlinge in Deutschland schneller in Arbeit zu bringen: Dieses Anliegen der Bremer Landesregierung wurde vom Bund beschlossen. Die wichtigsten Neuerungen.
Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) hatte sich im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz dafür ausgesprochen, für Flüchtlinge die Arbeitsaufnahme zu erleichtern. "Wer die Perspektive hat, dauerhaft bei uns zu bleiben, der muss sehr viel schneller und einfacher die Möglichkeit haben, hier zu arbeiten und seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen."
Wann dürfen Flüchtlinge in Deutschland arbeiten?
Frühestens drei Monate nach ihrer Ankunft. Asylsuchende, die in Aufnahmeeinrichtungen leben, sollen nach dem Kabinettsbeschluss künftig einheitlich nach sechs Monaten arbeiten dürfen. Für Kinderlose war das bisher erst nach neun Monaten möglich.
Was gilt für anerkannte Flüchtlinge?
Wer anerkannter Flüchtling ist, darf eine Arbeit aufnehmen und zwar ohne Einschränkungen. Wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilt, sind anerkannte Flüchtlinge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit deutschem Pass gleichgestellt.
Unter welchen Bedingungen dürfen Menschen mit Duldung arbeiten?
Geduldete Personen sind ausreisepflichtig, bei ihnen ist jedoch die Abschiebung für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt. Auch sie dürfen frühestens drei Monate nach ihrer Ankunft in Deutschland arbeiten. Nach dem Kabinettbeschluss soll es die Regel werden, dass bei Geduldeten eine Arbeitserlaubnis erteilt wird. Bisher lag diese Entscheidung im Ermessen der zuständigen Behörden. Geduldete Personen, deren Identität nicht geklärt ist, dürfen allerdings weiterhin keiner Arbeit nachgehen. Auch ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis kann ein Duldungsgrund sein. Will ein Unternehmen asylsuchende oder geduldete Menschen einstellen, so muss es die Genehmigung der zuständigen Ausländerbehörde einholen. Die Ausländerbehörde wiederum muss in der Regel die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit anfordern.
Was ist eine Beschäftigungsduldung?
Die Beschäftigungsduldung ist eine besondere Form der Duldung aus dringenden persönlichen Gründen für nachhaltig beschäftigte Personen. Sie schließt auch den ausreisepflichtigen Ehepartner und minderjährige Kinder mit ein. Damit sie erteilt werden kann, müssen viele Voraussetzungen erfüllt sein, unter anderem muss eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bestehen und der Lebensunterhalt der betroffenen Person und ihrer Familie gesichert sein.
Was ist neu bei der Beschäftigungsduldung?
Diese Möglichkeit soll es nach dem neuen Gesetzespaket für Menschen geben, die bis Ende 2022 nach Deutschland eingereist sind. Bisher war der Stichtag der der 1. August 2018. Die notwendige Vorbeschäftigungszeit wird nun von 18 auf zwölf Monate verringert. Die für die Genehmigung nötige Mindestwochenarbeitszeit sinkt von 35 auf 20 Wochenstunden.
Welche eingereisten Personen dürfen nicht in Deutschland arbeiten?
Wer aus einem sogenannten sicheren Herkunftsstaat nach Deutschland kommt, darf keine Arbeit aufnehmen. Als sichere Herkunftsstaaten gelten aktuell Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien. Moldau und Georgien sollen noch hinzukommen.
Was ist die Vorrangprüfung?
Seit dem 6. August 2019 prüft die Bundesagentur für Arbeit nur noch die Beschäftigungsbedingungen, wenn Flüchtlinge eine Arbeit aufnehmen. Auf die Vorrangprüfung wird jetzt bundesweit einheitlich verzichtet. Bei der Vorrangprüfung wurde geprüft, ob für den jeweiligen Job nicht auch eine Deutsche oder ein EU-Bürger in Frage käme. Flüchtlinge dürfen nicht zu schlechteren Konditionen beschäftigt werden als inländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in vergleichbarer Position. Die Kriterien hierfür sind vor allem Arbeitszeit und Arbeitsentgelt.
Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 6. November 2023, 19:30 Uhr