Fragen & Antworten
AfD-Einspruch gegen die Bürgerschaftswahl: So sind die Aussichten
Der sogenannte Notvorstand der Bremer AfD möchte die Bürgerschaftswahl wiederholen lassen. Ein Bremer Experte rechnet dem Antrag keine allzu großen Chancen aus.
Worum geht es?
Im Mai haben Bremerinnen und Bremer ihre Bürgerschaft gewählt. Nicht auf dem Wahlzettel stand dabei die AfD. Der Grund: Weil die Partei tief zerstritten ist, konnten sich die beiden konkurrierenden Lager aus dem sogenannten Notvorstand und dem sogenannten Rumpfvorstand nicht auf eine gemeinsame Kandidatenliste einigen. In der Folge wurden zwei konkurrierende Listen eingereicht – und die Partei nicht zur Wahl zugelassen. Hintergrund ist, dass eine Partei laut Gesetz nur eine Liste einreichen darf.
Wie hat die AfD darauf reagiert?
Bereits vor der Wahl hat die AfD versucht, die Entscheidung des zuständigen Wahlbereichsausschuss anzufechten – allerdings ohne Erfolg. Nun geht der sogenannte Notvorstand den nächsten Schritt: Er hat beim Landeswahlleiter Einspruch gegen die Bürgerschaftswahl eingelegt. Dieser Schritt steht grundsätzlich allen Teilnehmenden einer Wahl offen, wenn sie Zweifel an ihrer Gültigkeit haben. Mit dem Einspruch möchte die AfD-Gruppe so erwirken, dass die Bürgerschaftswahl wiederholt wird. Die Partei hatte schon vor der Wahl angekündigt, diesen Weg beschreiten zu wollen.
In welchen Fällen kann eine Wahl grundsätzlich wiederholt werden?
Wiederholungsgründe für eine Wahl können etwa die Verhinderung von Wahlkampf, Behinderungen bei der Stimmabgabe oder Fehler bei der Auszählung sein, erklärt Matthias Güldner, Politikwissenschaftler am Zentrum für Arbeit und Politik an der Uni Bremen. Er war zuvor bis 2019 Fraktionsvorsitzender der Grünen in der Bremischen Bürgerschaft. "Dass Einspruch gegen eine Wahl eingelegt wird, ist generell kein ungewöhnlicher Vorgang." Immer wieder könne es Gründe geben, die dazu Anlass geben.
"Selten genug hat das aber zur Folge, dass eine Wahl komplett wiederholt wird, wie bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus", so Güldner. "Schon häufiger kommt es aber zu einer begrenzten Nachwahl in einzelnen Wahlbezirken." Diese ist übrigens auch nach der Bürgerschaftswahl nicht vom Tisch, und das ganz abseits vom AfD-Einspruch – weil in den Wahlbezirken Seehausen, Bürgerpark, Bahnhofsvorstadt und Neustadt versehentlich Stimmzettel vernichtet wurden.
Wie geht es jetzt weiter?
Über den Einspruch der AfD entscheidet zunächst das Wahlprüfungsgericht – das wird am Donnerstag bei der konstituierenden Sitzung der neuen Bürgerschaft gewählt und nimmt dann seine Arbeit auf. Sollte es nicht zugunsten der AfD entscheiden, bliebe der Partei noch der Gang vor den Staatsgerichtshof. Dieser würde dann letztinstanzlich über den Ausschluss urteilen.
Nach der Bürgerschaftswahl:
Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 23. Juni 2023, 19.30 Uhr