Fragen & Antworten
Rattenplage im Bremer Westen? Das können Betroffene tun
In Bremen gibt es keine Meldepflicht für Ratten, bekämpft werden müssen sie aber trotzdem. Wir klären, wer zuständig ist – und was hilft.
Gibt es Bremer Stadtteil Gröpelingen eine Rattenplage? Ja, findet der Stadtteilbeirat – und fordert nun per Beschluss eine systematischere Bekämpfung der Nager. Der Hintergrund: Im Ortsamt West haben sich in den vergangenen Wochen die Meldungen zu gesichteten Ratten gehäuft. Das zuständige Gesundheitsressort sieht zwar keine generelle Zunahme. "Probleme mit Ratten treten vereinzelt auf", sagt Sprecherin Kristin Viezens. "Spezifische Stadtteile können nicht hervorgehoben werden." Dennoch will die Behörde nun prüfen, ob es vielleicht eine zentrale Koordinierungsstelle brauche.
Doch was können Bremerinnen und Bremer tun, die schon jetzt betroffen sind? Die wichtigsten Antworten geben wir hier.
Müssen Ratten gemeldet werden?
Prinzipiell nein. Anders als beispielsweise in Hamburg, wo es seit vier Jahrzehnten eine Meldepflicht beim Institut für Hygiene und Umwelt gibt, existiert diese Pflicht in Bremen und Bremerhaven nicht.
Bekämpft werden müssen Ratten im Land Bremen aber dennoch, wenn sie zu häufig und an gesundheitlich sensiblen Orten auftreten. Diese Verpflichtung wird auch für Bremen aus dem bundesweit gültigen Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen – dem Infektionsschutzgesetz – abgeleitet.
Wer ist in Bremen bei Rattenbefall zuständig?
Es gibt keine zentrale Zuständigkeit. Es kommt stattdessen darauf an, wo Ratten jeweils gesichtet worden sind.
Kanalisation: Für Ratten, die in Bremen im Kanalsystem gesichtet werden, ist in Bremen fallweise das Unternehmen Hansewasser, das das rund 2.300 Kilometer lange Bremer Kanalnetz betreibt, oder das Amt für Straßen und Verkehr zuständig.
Öffentliche Grünanlagen: Um Ratten, die in öffentlichen Grünanlagen und Parks gesichtet werden, kümmert sich in Bremen der für diese Anlagen zuständige Umweltbetrieb.
Öffentliche Grundstücke: Im Gegensatz dazu ist das städtische Unternehmen Immobilien Bremen für Ratten auf allen anderen öffentlichen Grundstücken zuständig.
Private Grundstücke: Wer Ratten im eigenen Garten, Schrebergarten oder Hinterhof sichtet, muss sich hingegen selbst um die Beseitigung der kleinen Nager kümmern.
Gastronomie und Lebensmittelbetriebe: Bei von Dritten wahrgenommenen Hygieneverstößen durch Ratten in Restaurants, Großküchen oder bei Lebensmittelunternehmen können Bürgerinnen und Bürger sich auch an den Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz und Veterinärdienst des Landes Bremens wenden. "Die Voraussetzung hierbei ist, dass es das Gelände oder Gebäude des Lebensmittelunternehmens betrifft", sagt Viezens vom Gesundheitsressort.
Gibt es eine zentrale Meldestelle?
Für Bremen: Sollten Bremerinnen und Bremer angesichts der verschiedenen Zuständigkeiten unsicher sein, an wen sie sich bei Rattenbefall wenden können oder müssen, hat das Gesundheitsamt eine zentrale Beratungsstelle eingerichtet. Diese ist montags bis freitags von 10 bis 12 Uhr erreichbar. Die zentrale Kontaktnummer lautet: 0421 / 361-15551. Die E-Mail-Kontaktadresse lautet: ortshygiene@gesundheitsamt.bremen.de
Für Bremerhaven: In Bremerhaven bietet das Bürger- und Ordnungsamt bei Rattensichtungen auf öffentlichem Grund, also zum Beispiel auf Straßen oder in Parks, ebenfalls Rufnummern an. Sie lauten: 0471 / 590-3730 und 0471 / 590-3751. Bremerhavenerinnen und Bremerhavener können sich aber auch über die E-Mail-Adresse ordnung@magistrat.bremerhaven.de schriftlich an die Behörde wenden.
Was hilft gegen Ratten?
Das Gesundheitsamt Bremen gibt auf dieser Website zahlreiche Tipps zur Rattenbekämpfung.
Professionelle Schädlingsbekämpfung: Wer auf seinem privaten Grund und Boden gegen Ratten vorgehen muss, sollte demnach stets einen gewerblichen Schädlingsbekämpfer zu Rate ziehen. "Für die gezielte Bekämpfung von Ratten sollten stets sachkundige Schädlingsbekämpfer hinzugezogen werden", rät auch Dorothee Meier vom Bremer Naturschutzbund (Nabu).
Doch auch vorbeugend gibt es Möglichkeiten, die Gefahr einer Rattenplage zu verhindern.
Schlupflöcher beseitigen: So sollten Bürgerinnen und Bürger darauf achten, Löcher oder Risse in Außenwände zu schließen, rät das Gesundheitsamt. Außerdem sollten Türen stets verschlossen bleiben, damit die Tiere nicht in Gebäude oder Müllräume eindringen können.
Müll sicher lagern: Lebensmittel- oder Tiernahrungsreste in Verpackungen locken Ratten an. Das geschieht oft dann, wenn gelbe Säcke angehäuft gelagert werden. Daher lautet die Empfehlung der Behörde, sie in verschlossenen Räumen zu lagern und an Haken aufzuhängen. Ratten nagen sich zudem nicht nur durch Müllsäcke, sondern auch durch Kunststoffwände – zum Beispiel der Biotonne und des Komposters. Diese sollten daher regelmäßig auf Bissspuren hin überprüft werden.
Essensreste richtig entsorgen: Alte Lebensmittel und gekochte Speisereste sollten nicht auf dem Komposthaufen entsorgt werden, weil sie die Nager ebenfalls anlocken. Essensreste sollten darüber hinaus niemals durch die Toilette entsorgt werden. Denn auch das lockt Ratten an, die sich durch die Kanalisation bewegen können.
Tierfutter entfernen: Wer selbst Tiere hat, zum Beispiel Hühner, dem empfiehlt das Gesundheitsamt nach jeder Fütterung die Futterreste unbedingt zu entfernen. So kann eine Zuwanderung und Einnistung von Ratten zum Beispiel unter den Stallungen vermieden werden. Auch an öffentlichen Plätzen und Gewässern sollten Privatpersonen es grundsätzlich unterlassen, zum Beispiel Tauben oder Enten zu füttern. Denn auch dort werden Ratten von liegengebliebenen Resten angelockt. Vor Vogelhäuschen und Meisenknödeln machen manche Ratten ebenfalls nicht halt.
Bodendecker kürzen: Als "Bodendecker" werden Pflanzen mit flachem Wuchs bezeichnet, die den Boden bedecken. Solche Gehölze und Stauden bieten Ratten Unterschlupf, weshalb sie regelmäßig gekürzt werden sollten.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Morgen, 13. Juni 2024, 7 Uhr