Frist abgelaufen: 9 Einsprüche gegen Bremer Wahlen eingereicht
Gleich vier Einsprüche kommen laut Landeswahlleiter von der Bremer AfD, die nicht zur Wahl zugelassen wurde. Das Wahlprüfungsgericht muss jetzt entscheiden.
Gegen die Bürgerschaftswahl und andere Wahlen im Land Bremen sind beim Landeswahlleiter insgesamt neun Einsprüche eingegangen. Eine entsprechende Frist war in der Nacht abgelaufen. Das Wahlprüfungsgericht muss jetzt über die Einsprüche entscheiden.
Von den neun Einsprüchen kamen vier von der Bremer Alternative für Deutschland (AfD), jeweils zwei von den konkurrierenden Vorständen der Partei. Die AfD will die Bürgerschaftswahl wiederholen lassen, weil sie wegen Problemen mit der Kandidatenliste nicht zur Wahl zugelassen war.
Wahlzettel in vier Bezirken verloren
Auch der Landeswahlleiter selbst hat Einspruch eingelegt, weil in vier Bezirken Wahlzettel verloren gegangen waren. In Bremerhaven fordern die Grünen eine Neuauszählung der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung wegen eines besonders knappen Ergebnisses.
Alle Einsprüche leitet der Landeswahlleiter zusammen mit seinen Stellungnahmen weiter ans Bremer Wahlprüfungsgericht. Wann das Gericht darüber entscheidet, ob die Wahlen ganz oder in einzelnen Wahlbezirken wiederholt werden müssen, steht noch nicht fest.
Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, Nachrichten, 14. Juli 2023, 14 Uhr