Achimer Amtsgericht verurteilt 2 Klimaaktivisten wegen Nötigung

Wegen Abseilaktion: Gericht erklärt Klimaaktivisten für schuldig

Bild: Radio Bremen | Eleni Christoffers

Vor mehr als drei Jahren hatten der 28-Jährige und die 25-Jährige sich mit anderen Klimaschützern von einer Schilderbrücke über der A1 abgeseilt. Sie müssen nun eine Geldstrafe zahlen.

Für den unangemeldeten Protest verurteilte das Gericht die beiden zu 90 beziehungsweise 70 Tagessätzen á zehn Euro. Nach ihrer Verurteilung kündigten sie allerdings an, in die nächste Instanz gehen zu wollen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 28-Jährige und die 25-Jährige gemeinsam mit weiteren Klimaschützern auf eine Schilderbrücke über die A1 geklettert waren. Dort hatten sie ein Transparent gegen die – ihrer Meinung nach – verfehlte deutsche Klimapolitik aufgehängt und festgeklebt.

Ungewöhnlicher Prozess vor dem Amtsgericht

Klima-Demonstranten und Polizisten vor dem Amtsgericht in Achim
Vor dem Achimer Amtsgericht kam es unter anderem zu einer Diskussion zwischen dem Vorsitzenden des Gerichts (Zweiter von links) und einem Demonstranten (rechts). Bild: Radio Bremen | Eleni Christoffers

Zwei weitere Klimaaktivisten waren bereits in Bremen angeklagt worden. Sie wurden aber freigesprochen, weil die Richter hier die existenziellen Fragen der Allgemeinheit – also den Klimaschutz – höher einschätzten als die Interessen der betroffenen Autofahrer. Den Protest sahen sie durch die Versammlungsfreiheit gedeckt. Das werten die niedersächsischen Ermittler anders. Die Klimaaktivisten hatten ihre Aktion seinerzeit wegen der Verkehrsministerkonferenz in Bremen gestartet.

Der Prozess vor dem Amtsgericht Achim war in mehrfacher Hinsicht ungewöhnlich: Zum einen dauerte er mit fünf Prozesstagen für einen Prozess in dieser Instanz lange, zum anderen verteidigten sich die Angeklagten mit Hilfe anderer juristischer Laien selbst. Vor dem letzten Termin am Donnerstag veranstalteten sie mit Unterstützern zudem eine spontane Demonstration. Der Direktor des Amtgerichts schaltete daraufhin die Polizei ein, die jedoch die Demonstration erlaubte.

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Quelle: buten un binnen.

Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 29. August 2024, 19.30 Uhr