Wie die Bremer Bezahlkarte für Geflüchtete funktionieren soll
Der Bremer Senat hat die Regeln für die Bezahlkarten für Geflüchtete beschlossen. Diese unterscheiden sich zum Teil von denen für ähnliche Karten in anderen Bundesländern.
Bis zu 120 Euro im Monat können mit der Bremer Bezahlkarte in bar abgehoben werden. Die meisten anderen Bundesländer hatten sich unter anderem darauf geeinigt, nur Bargeldabhebungen in Höhe von maximal 50 Euro zu ermöglichen.
Mit der Bremer Karte sollen die Inhaberinnen und Inhaber aber auch bargeldlos in Geschäften und im Internet bezahlen können, heißt es vom zuständigen Sozialressort. Der Senat hat darüber hinaus festgelegt, dass die Bezahlkarte auch in Läden außerhalb Bremens genutzt werden kann. Überweisungen auf andere Karten und Konten werden nicht möglich sein, im Ausland ist die Karte gesperrt.
Ausgabe beginnt voraussichtlich im Herbst
Optisch soll die Karte für Geflüchtete, die staatliche Leistungen beziehen und kein eigenes Konto haben, anderen Kredit- oder Bankkarten ähneln, um Diskriminierung vorzubeugen. Bremen will zunächst rund 3.000 Karten an Menschen in Erstaufnahme- und Übergangswohneinrichtungen verteilen, die Ausgabe beginnt voraussichtlich im Herbst.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 2. Juli 2024, 15 Uhr