Bremer Senat lehnt Arbeitszeiterfassung von Lehrkräften vorerst ab
Bremer Senat lehnt Arbeitszeiterfassung von Lehrkräften vorerst ab
Der Senat will erst im Sommer 2026 eine Testphase starten. GEW und Personalrat Schulen kritisieren, dass der Senat seine Fürsorgepflicht verletzt.
Der Personalrat Schulen und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisieren scharf, dass der Senat vorerst keine Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte einführt. In der Bildungsdeputation warfen sie der Behörde vor, gegen ihre gesetzlichen Pflichten und ihre Fürsorgepflicht zu verstoßen.
Der Beschluss des Senats sei ein Schlag ins Gesicht, erklärte Angelika Hanauer von der GEW. Die Gewerkschaft und der Personalrat Schulen fordern, dass die Arbeitszeiterfassung so schnell wie möglich kommt. Die Bildungsbehörde will dagegen erst im Sommer 2026 eine einjährige Testphase starten.
Senat setzt sich über Schlichtungsvorschlag hinweg
Die lange Vorbereitung sei nötig, weil eine Arbeitszeiterfassung ein völlig neues Berufsbild von Lehrerinnen und Lehrern erzeugen werde, so Staatsrat Torsten Klieme. Der Senat hatte sich über eine Empfehlung einer Einigungsstelle hinweggesetzt und beschlossen, dem Vorschlag des Personalrats zur Arbeitszeiterfassung nicht zu folgen. Die Bremer CDU bezeichnete das als unverständlich – man müsse den Lehrkräften entgegenkommen. Das Bundesarbeitsgericht hat schon 2022 beschlossen, dass auch die Arbeitszeit von Lehrkräften dokumentiert werden muss.
Quelle: buten un binnen.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 2. April 2025, 6 Uhr