Bremer Innenressort kritisiert Kirche wegen gescheiterter Abschiebung

Schild mit der Aufschrift "Kirchenasyl heißt Solidarität" in einer evangelischen Kirche (Symbolbild)

Bremer Innenressort kritisisert Kirche wegen gescheiterter Abschiebung

Bild: Imago | epd/Hans-Jürgen Bauer

Rund 100 Menschen hatten in der Nacht zum Dienstag die Abschiebung eines Somaliers aus dem Kirchenasyl verhindert. Die Kirchengemeinde stelle den Rechtsstaat in Frage, so Innensenator Mäurer.

Dem 25-jährigen Somalier war im Gemeindezentrum Zion Kirchenasyl gewährt worden. Er soll nach Finnland abgeschoben werden, weil er dort erstmals in die Europäische Union eingereist war. Laut seines Anwalts war er an der finnisch-russischen Grenze mehrfach gewaltsam am Übertritt gehindert worden. Deswegen wollte der Somalier nicht dorthin zurück. Die Gemeinde hatte ihm deshalb Kirchenasyl gewährt.

Die Kirche hatte auch ein weiteres Prüfverfahren beantragt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat daraufhin laut Innenressort entschieden, dass es sich um keinen Härtefall handele. Deshalb hätte der Mann das Kirchenasyl verlassen müssen, erklärte Innensenator Ulrich Mäurer (SPD). Geschehe das nicht, stelle die Kirchen den Rechtsstaat grundsätzlich in Frage. Er verlangte ein klärendes Gespräch mit der Evangelischen Kirche. Mäurer will das Thema Kirchenasyl zudem bei der Innenministerkonferenz am Mittwoch ansprechen.

Kritik und Zustimmung für Verhalten der Kirchengemeinde

Der Beauftragte der Evangelischen Kirche Bremen für das BAMF verteidigte das Kirchenasyl damit, dass die zuständige Bundesbehörde die gestellten Härtefallanträge gar nicht mehr richtig prüfe. Die Linke und die Grünen kritisieren die versuchte Abschiebung. Das Kirchenasyl sei ein schützenswertes Gut. Die Bremer CDU, FDP und Bündnis Deutschland kritisierten dagegen den Widerstand der Kirchengemeinde gegen die Abschiebung. Sie fordern die Einhaltung des Asylrechts.

Autorin

  • Lisa-Maria Röhling
    Lisa-Maria Röhling

Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, Nachrichten, 3. Dezember 2024, 16 Uhr