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Innensenator und Kirche einigen sich im Bremer Kirchenasyl-Streit

Kirche und Innensenator erzielen Einigung bei Kirchenasyl

Bild: dpa | Gregor Fischer

Ulrich Mäurer (SPD) und die Evangelische Kirche haben den Konflikt vorerst beigelegt. Die Behörde will keine Flüchtlinge abschieben, die sich aktuell in Bremen im Kirchenasyl befinden.

Das gab das Innenressort in einer Pressemitteilung bekannt. Demnach hatten sich Innenbehörde, Bremische Evangelische Kirche (BEK) und die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen am Dienstag zu einem Gespräch getroffen.

Das sieht die Einigung vor:

  • In Kirchenasyl sollen in Bremen und Bremerhaven nur noch Menschen aufgenommen werden, die dort auch zuvor schon gelebt hatten.
  • Die mehr als 20 Menschen, die sich gerade in Bremen und Bremerhaven im Kirchenasyl befinden, werden nicht abgeschoben.
  • Das gilt vorerst bis Ende Januar. Bis dahin soll es weitere Gespräche geben, um zu klären, wie es dann weitergeht.

Achtsamer Umgang mit dem Kirchenasyl

Die Kirchenleitungen erklärten, mit dem Kirchenasyl nicht "den Rechtsstaat" infrage stellen oder eine "systematische Kritik am Dublin-System üben" zu wollen. Stattdessen werde "die Entscheidungshoheit des Staates respektiert". Ebenso werde man mit der Gewährung von Kirchenasyl achtsam umgehen. "Die Gewährung von Kirchenasyl soll auch künftig der Ausnahmefall bleiben", heißt es.

Die "staatliche Seite" wiederum werde weiterhin "kirchliche beziehungsweise sakrale Räume als geschützte Räume akzeptieren". In der gemeinsamen Pressemitteilung heißt es dazu: "Abschiebemaßnahmen aus einem bestehenden Kirchenasyl werden also nicht vollstreckt. Dies gilt auch für den Fall der Ablehnung [...] durch das BAMF."

Anfang Dezember hatte Innensenator Mäurer im Interview mit buten un binnen noch gesagt, dass er sich dem BAMF nicht widersetzen könne: "Wir haben da überhaupt keinen Entscheidungsspielraum, es sei denn wir sagen: 'Bundesrecht interessiert uns nicht mehr'."

Streit ums Kirchenasyl in Bremen

In Bremen wird seit Anfang Dezember heftig über das Thema diskutiert: Rund 100 Menschen hatten Widerstand gegen die Abschiebung eines 25-jährigen Somaliers aus dem Kirchenasyl geleistet. Das Verwaltungsgericht Bremen entschied in einem Eilverfahren, dass der Mann vorerst nicht nach Finnland abgeschoben werden darf. Das Land war nach Regelungen der Europäischen Union ursprünglich für sein Asylverfahren zuständig.

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Seither entwickelte sich um das Kirchenasyl und die Rückführungen auch ein Streit innerhalb der rot-grün-roten Regierungskoalition. Höhepunkt war ein Schlagabtausch auf offener Bühne in der Bremischen Bürgerschaft.

Mehr zum Kirchenasyl in Bremen:

Quellen: buten un binnen und dpa.

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Nachmittag, 19. Dezember 2024, 17 Uhr