Fragen & Antworten
Keine Wahlliste zugelassen: Wie es für die Bremer AfD nun weitergeht
Die Wahlleitung in der Stadt Bremen hat entschieden, dass keine der beiden eingerichteten Wahllisten der AfD für die Bürgerschaftswahl zugelassen wird. Doch endgültig ist das noch nicht.
Zwei Listen, doch keine ist zugelassen: Die AfD darf nach jetzigem Stand nicht bei der Bürgerschaftswahl in der Stadt Bremen am 14. Mai antreten. Doch warum ist das so und was sind die Konsequenzen?
Wieso darf die AfD Bremen nicht antreten?
Von der Partei seien zwei konkurrierende Wahlvorschläge von unterschiedlichen Vorständen eingegangen, sagt Carola Janssen, Vorsitzende des Wahlbereichsausschusses Bremen. Eine Partei dürfe laut Gesetz nur eine Kandidatenliste einreichen. Janssen zufolge ist es nicht Sache der Wahlleitung zu prüfen, welcher Vorstand legitim sei. Dieser Streit müsse parteiintern geklärt werden. In Bremerhaven ließ der dortige Wahlbereichsausschuss die AfD-Liste hingegen zur Wahl zu.
Wieso hat die AfD in Bremen zwei Wahllisten eingereicht?
Die Partei ist zerstritten. Ein Wahlvorschlag stammt vom sogenannten Rumpfvorstand um Landesvize Sergej Minich. Der andere Vorschlag kam vom sogenannten Notvorstand um die Bürgerschaftsabgeordneten Heinrich Löhmann und Frank Magnitz.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Fabian Jacobi argumentiert, die Kandidatenliste des Notvorstands sei wegen eines Formfehlers bei der Einladung zur Aufstellungsversammlung nicht zulassungsfähig – daher sei der Vorschlag vom Minich-Lager zulassungsfreundlich zu prüfen. Der Notvorstand argumentiert exakt gegenteilig: Die Wahlleitung hätte den unzulässigen Vorschlag des Minich-Lagers nicht annehmen dürfen, sagte Löhmann: "Der Fehler liegt ganz klar bei der Wahlleitung." Janssen wies dies zurück. Beide Listen stammten von AfD-Mitgliedern im Namen der Partei.
Wie geht es jetzt weiter?
Die AfD Bremen kann nun Beschwerde beim Landeswahlausschuss einlegen. Als nächste Instanz käme ein Einspruch beim Wahlprüfungsgericht infrage, danach beim Staatsgerichtshof. Doch nächsten Donnerstag (23. März) tagt der Landeswahlausschuss erneut. Im Anschluss beginnt das Wahlamt damit, die Wahlunterlagen zu drucken – also Wahlzettel, Briefwahlunterlagen und mehr. Wenn das Wahlprüfungsgericht oder der Staatsgerichtshof im Nachgang entscheidet, dass die AfD Bremen zur Bürgerschaftswahl doch zugelassen werden muss, müssen die Unterlagen neu gedruckt werden – das kann teuer werden.
Gibt es das Risiko, dass die Wahl wiederholt werden muss?
Das Wahlamt hat einen heiklen Job: Es muss befürchten, dass eine Partei oder ein Politiker mit Entscheidungen nicht einverstanden ist – und gerichtlich dagegen vorgeht. Der Fall der Bremer AfD ist besonders heikel, weil es ihn in Bremen so noch nicht gegeben hat. Es ist in Bremen bislang noch nicht passiert, dass eine Partei zwei Listen eingereicht hat. Deswegen muss der Ausschuss den Fall besonders genau prüfen, was auch geschehen ist. Ein Fehler ist aber nicht ausgeschlossen und die beide AfD-Lager haben bereits angekündigt, weitere Rechtsmittel einzulegen.
Welche Parteien profitierten davon, wenn die AfD nicht zugelassen wird?
Die neueste Umfrage hat ergeben, dass die AfD Bremen rund sieben Prozent der Stimmen bei der Bürgerschaftswahl holen könnten, vielleicht sogar mehr. Man kann nicht davon ausgehen, dass die AfD-Wähler zu Hause bleiben, wenn ihre Partei nicht zugelassen wird. Einige werden sich womöglich eine neue politische Heimat suchen. Man kann davon ausgehen, dass das auch die Bürger in Wut (BiW) sein könnten. Die kooperieren neuerdings mit der Partei Bündnis Deutschland aus Hessen, die die BiW mit mehreren Hunderttausend Euro im Wahlkampf unterstützen möchte.
Was sagen die neuesten Entwicklungen über die Zustände der Bremer AfD aus?
Die Partei ist stark zerstritten. Die Zahl der Parteimitglieder soll zudem deutlich gesunken sein.
Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 17. März 2023, 19:30 Uhr