So überprüfen Bremer ihre Gas- und Stromrechnung richtig
Bei steigenden Gas- und Strompreisen blicken viele in Bremen mit Sorgen auf die jährliche Energieabrechnung. Nachzahlungen drohen. Wir erklären, wie man am besten vorgeht.
Wer seinen Nebenkostenabschlag jetzt nicht von sich aus hochsetzt, muss mit einer Nachzahlung rechnen. Denn spätestens ab Januar steigen die Erdgas- und Strompreise des Bremer Energieversorgers SWB in der Grundversorgung.
Aktuell schickt die SWB Informationsschreiben an ihre Kundinnen und Kunden und teilt mit: Die Preise steigen. Dieses Schreiben ist wichtig, da der Preis erst dann geändert werden darf, wenn alle Kunden die Begründung dafür erhalten haben.
Anpassung der Abschläge: So geht's
Doch schon jetzt können sich Bremer Verbraucher ausrechnen, welche Kosten ab Januar auf sie zukommen. Es empfiehlt sich dann die Abschläge selbstständig anzupassen.
Dazu kann der Jahresverbrauch des vergangenen Jahres durch elf Abschlagsraten geteilt und mit dem neuen Strompreis multipliziert werden. Rechnet man dann noch die Grundgebühr drauf, erhält man eine ungefähre neue monatliche Abschlagsrate.
Rund 14 Euro mehr laut Beispielrechnung
Bei einem Jahresverbrauch von rund 1.200 Kilowattstunden (kWh) Strom und einer jetzigen Abschlagsrate von 24 Euro ergeben sich mit den neuen Preisen von 34,84 kWh Strom dann 38 Euro, also rund 14 Euro mehr.
"Das ist der einfachste Weg, sich auf die neuen Preise einzustellen", sagte Inse Ewen von der Bremer Verbraucherzentrale. Von geschätzten Verbrauchswerten wie den von 1.600 Kilowattstunden (kWh) für einen Single-Haushalt oder eine vierköpfige Familie (3.900 kWh) hält sie wenig, da die individuellen Verbrauchswerte sehr unterschiedlich sein können.
Vorjahresabrechnung realistischer als geschätzte Werte
Es komme beispielsweise darauf an, ob es einen Warmwasserdurchlauferhitzer gibt oder wie energieeffizient die großen Elektrogeräte sind. Realistischer ist es, in die Vorjahresabrechnung zu schauen, das rät auch die SWB selbst.
Und: Bei der Abschlagsrate ist nicht der Preis entscheidend, sondern der Jahresverbrauch in kWh, schließlich sollte sich dieser trotz steigender Energiepreise nicht groß geändert haben. Mit kleinen Energiesparmaßnahmen könnte er sich sogar verringern, so die Verbraucherzentrale.
Das sollten Sie immer überprüfen
Auch wenn die Nachzahlung gering ausfällt, sollte man die Strom-, Gas- oder Heizkostenabrechnung immer überprüfen, sagt die Bremer Verbraucherzentrale. Inse Ewen führt aus: Zuerst sollte man die Basisdaten der Abrechnung checken. Dazu gehören die eigenen Daten, Kundennummer, die Zählernummer sowie der Anfangszählerstand und der Endzählerstand.
Im nächsten Schritt sollte der Abrechnungszeitraum überprüft werden. Meist handelt es sich hierbei um ein Jahr. Bei Umzügen kann der Zeitraum aber variieren. Da kann es passieren, dass der Umzug dem Energieunternehmen nicht genau gemeldet wurde oder falsche Zählerstände angegeben wurden. Dabei ist es wichtig zu schauen, ob Zählerstände geschätzt oder abgelesen wurden.
Gerade in den letzten Corona-Jahren wurden viele Zählerstände geschätzt. Das kann zugunsten der Verbraucherinnen passiert sein, sodass nun bei einem real abgelesenen Zählerstand eine dicke Nachzahlung ansteht.
Gründe für schwankende Kosten
Wenn ein Rechnungsbetrag so gar nicht zum Verbrauch zu passen scheint, können Fehler vorliegen. Bei Zählern ist dies aber sehr selten, so Ewen. Gründe für schwankende Heizkosten könnte das Wetter sein oder eben die geschätzten Werte.
Um seine Werte selbst zu überprüfen rät Inse Ewen: Einfach zwei Wochen jeden Tag zur selben Uhrzeit die Zählerstände abzulesen – besonders bei Strom sei das ziemlich genau. Häufigere Schwankungen gibt es bei den Heizkosten, da gerade die Winter und Heizungsgewohnheiten unterschiedlich sein können. Da könne man sich den Ablesebericht der Ablesefirma zukommen lassen und diesen prüfen.
Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 7. November 2022, 19:30 Uhr