Fragen & Antworten
Bundesrat berät über Klinikreform: Bremen dafür, Krankenhäuser dagegen
Der Bundesrat berät heute über Karl Lauterbachs Klinikreform. Bremen möchte, dass sie schnell kommt. Andere Länder sind dagegen. Könnte die Reform doch noch scheitern?
Zwar hat der Deutsche Bundestag die Krankenhausreform bereits beschlossen. Ob, wann und wie sie aber tatsächlich kommen wird, erscheint fraglich. Am heutigen Freitag, 22. November, berät der Bundesrat darüber.
Sollte der Bundesrat dafür stimmen, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu geben statt es durchzuwinken, könnte die Reform noch scheitern. Denn dann müsste der Vermittlungsausschuss die Reform noch in dieser Legislatur überarbeiten und wieder in den Bundestag einbringen – wo Lauterbachs Vorhaben nach dem Aus der Ampel voraussichtlich keine Mehrheit mehr fände.
CDU- und SPD-regierte Länder sind sich uneins
Um das Aus der Reform zu verhindern, werden die SPD-regierten Länder das Gesetz daher im Bundesrat voraussichtlich billigen, so auch Bremen. Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Die Linke) sagt dazu: "Die Reform ist dringend notwendig und wir können es uns nicht leisten, diesen langwierigen Reformprozess jetzt zu bremsen oder gar zu stoppen."
Doch zumindest die CDU-regierten Länder sehen das anders. Zwar wollen auch sie die Reform "nicht verhindern", schreiben sie in einem gemeinsamen Papier, das buten un binnen vorliegt. Wohl aber wolle man die Reform "verbessern" – also den Vermittlungsausschuss anrufen und Änderungsvorschläge einbringen. Wer sich im Bundesrat durchsetzen wird, gilt als offen. Mehr zu den Eckpfeilern der Krankenhausreform und der Kritik daran:
Was wird sich durch die Krankenhausreform für Patienten und Krankenhäuser ändern?
Die Reform zielt darauf ab, dass sich Krankenhäuser spezialisieren. Auf diese Weise möchte Lauterbauch zugleich die Kosten der Krankenhausversorgung senken und Behandlungen verbessern. 65 Leistungsgruppen, also Profile aus medizinischen Fachdisziplinen mit bundeseinheitlichen Qualitätskriterien sollen dafür sorgen, dass bestimmte Eingriffe und Behandlungen nur noch in solchen Krankenhäusern erbracht werden, deren Personal und deren Ausstattung besonders darauf spezialisiert ist – zum Wohle der Patientinnen und Patienten.
Fest steht aber auch: Viele der derzeit bundesweit rund 1.900 Klinikstandorte werden infolge dieses Spezialisierungsprozesses schließen müssen. Insbesondere, wer auf dem Land lebt, wird unter Umstände bald längere Wege bis zum Krankenhaus in Kauf nehmen müssen als derzeit.
Apropos ländlicher Raum: Um dem Fachärztemangel auf dem Land zu begegnen, sollen dort künftig Krankenhäuser Aufgaben wahrnehmen, für die bislang niedergelassene Fachärzte zuständig waren. Statt in die Praxis können die Patientinnen und Patienten zur ambulanten Behandlung ins Krankenhaus gehen. Die betreffende Klinik wird dafür von den Krankenkassen wie eine Praxis bezahlt. Der Bund nennt diese Krankenhäuser "sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen".
Was kritisieren die Krankenhausgesellschaften an der Krankenhausreform?
Uwe Zimmer, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft der Freien Hansestadt Bremen, kritisiert insbesondere, dass die Krankenhäuser noch immer keinen Ausgleich für die Inflation aus den Jahren 2022 und 2023 erhalten haben. Noch aus dieser Zeit seien die Kliniken jährlich um sechs bis sieben Prozent unterfinanziert.
Das werden viele Häuser, gerade auf dem Land nicht mehr lang durchhalten.
Uwe Zimmer, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft der Freien Hansestadt Bremen
Es sei daher absehbar, dass es bis Ende 2026/Anfang 2027, wenn die Reform frühestens greifen werde, diverse Kliniken, die eigentlich von der Reform profitieren sollten, gar nicht mehr geben werde. Denn es fehle eine Brückenfinanzierung. Zwar sehe es im Land Bremen nicht ganz so bedrohlich aus wie in vielen Flächenländern. Allerdings habe mit dem Ameos-Klinikum in Bremerhaven-Mitte auch hier bereits das erste Krankenhaus dicht machen müssen.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bezeichnet die Krankenhausreform unter Berufung auf eine eigens in Auftrag gegebene Analyse gar als "existenzbedrohend": "Die Krankenhausreform (…) gefährdet in hohem Maße die flächendeckende Gesundheitsversorgung (…) und wird zu Abteilungs- und Standortschließungen vor allem in ohnehin schon schlechter versorgten Regionen führen", heißt es dazu in einer Mitteilung der DKG vom 18. November. Vor allem sei die Finanzierung von Leistungen, die die Krankenhäuser vorhalten müssten, keinesfalls sichergestellt – anders als Bundesgesundheitsminister Lauterbach behaupte.
Was für Veränderungen an der Krankenhausreform schlagen die CDU-regierten Länder vor?
Die CDU-regierten Länder wollen den Vermittlungsausschuss anrufen statt die Reform im Bundesrat abzusegnen, unter anderem weil ihnen die Vorgaben der Reform zu starr erscheinen. So sähe die Reform kaum Spielräume für Ausnahmeregelungen durch die Krankenhausbehörden vor, sprich: für die Bundesländer. Dabei hätten sie in Deutschland die Krankenhausplanungshoheit, nicht der Bund.
Auch teilen die CDU-regierten Länder die Kritik der Deutschen Krankenhausgesellschaft an der Vorhaltefinanzierung. Sie bemängeln: "Inhaltlich zielen die Reformpläne darauf ab, die rein fallbezogene Finanzierung der Betriebskosten der Krankenhäuser durch ein Mischsystem aus Vorhalte- und Fallvergütung zu ersetzen. Zugesagt war jedoch eine fallzahlunabhängige Vorhaltevergütung."
Auf diese Weise ließen sich die Kliniken, anders als von Lauterbach versprochen, wirtschaftlich nicht stabilisieren. Zudem benötigten die Krankenhäuser, wie von der Bremer Krankenhausgesellschaft gefordert, sofort "eine schnelle und ausreichende finanzielle Unterstützung". Es gelte, einen "kalten Strukturwandel" zu verhindern.
Quelle: buten un binnen.
Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, Nachrichten, 22. November 2024, 6 Uhr