Fragen & Antworten
Dezember-Abschlagszahlung fällt weg: Was Bremer jetzt wissen müssen
Der Dezember bringt eine gute Nachricht für alle Gaskunden: In diesem Monat übernimmt der Bund die Gasrechnung. Wie läuft das in Bremen ab?
Wegen der Energiekrise hat der Bund angekündigt, die Dezember-Gasrechnung für alle Haushalte zu übernehmen. Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher ist es angesichts horrender Gaspreise nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Aber immerhin: Eine Entlastung wird die Maßnahme in jedem Fall darstellen. Doch wie kommen Bremerinnen und Bremer an ihr Geld?
Der Bundesrat hat beschlossen, dass Gas-Kunden den Abschlagsbetrag für Dezember erlassen bekommen. Wie funktioniert das konkret?
Viele Menschen sind deswegen verunsichert. Die SWB bekommt wegen dieser Frage aktuell viele Anrufe, heißt es vom Bremer Energieversorger. Konkret hängt der Ablauf davon ab, bei welchem Energieversorger man Kundin oder Kunde ist. Bei der SWB ist das Verfahren vergleichsweise kompliziert. Der Abschlagsbetrag für Dezember wird zunächst abgebucht und in den nächsten Wochen dann wieder zurückgebucht. Die SWB will ab Mitte Dezember mit den Rückbuchungen beginnen.
Allerdings können die Buchungen laut der SWB nicht auf einen Schlag getätigt werden. Bei manchen Kundinnen und Kunden könnten die Buchungen daher länger dauern, als bei anderen. Wer im Januar den Betrag noch nicht bekommen habe, müsse deshalb noch nicht nervös werden. Im Gegensatz dazu verzichten andere Energieversorger wie die EWE direkt auf die Abbuchung des Dezember-Abschlags.
Warum bucht die SWB den Abschlagsbetrag überhaupt ab?
Laut der SWB liegt das daran, dass sehr viele Kundinnen und Kunden nicht nur Gas beziehen, sondern auch Strom und Wasser. Die SWB berechnet nur einen Gesamt-Abschlagsbetrag. Bei der EWE hingegen werden Strom, Gas und Wasser einzeln abgerechnet. Die SWB appelliert aber trotzdem an die Kunden, den Abschlag für Dezember in jedem Fall zunächst zu zahlen. Sonst werde laut Unternehmenssprecherin Angela Dittmer alles noch viel komplizierter: "Die ganz dringende Bitte von uns: Nichts verändern an der Zahlweise, die man persönlich hat. Also bestehende Abschlagszahlungen unverändert fortsetzen."
Wie bekomme ich mein Geld, wenn die SWB meine Bankverbindung nicht hat?
Kundinnen und Kunden können dann der SWB über das Kundenportal ihre Bankverbindung mitteilen. Wer das nicht machen möchte oder es verschwitzt, rechtzeitig die Daten zu übermitteln, bekommt trotzdem sein Geld: Dann bleibt die Gutschrift im Vertragskonto stehen und wir dann in der nächsten Rechnung verrechnet. Früher oder später erreicht die Entlastung also jeden.
Schauen die Energieversorger bei der Jahresabrechnung noch einmal nach, wie viel Gas man tatsächlich verbraucht hat?
Ja, das tun sie. Aber die Berechnungsgrundlage für die endgültige Entlastung ist kompliziert. Die Höhe der Entlastung wird errechnet auf der Grundlage von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Versorger prognostiziert hatte, sowie des Gaspreises vom Dezember. Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox liegt die Höhe der Entlastung einer Familie mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden voraussichtlich bei rund 300 Euro.
Es wird eine Entlastung im Dezember stattfinden, aber es ist nicht so einfach, wie wir uns das vorstellen.
Engergieberaterin Inse Ewen von der Verbraucherzentrale Bremen
Was halten die Verbraucherschützer von der Umsetzung der Entlastungen durch die Energieversorger?
Die Verbraucherzentrale würde sich ein einfacheres Verfahren wünschen, sagt Engergieberaterin Inse Ewen von der Verbraucherzentrale Bremen: "Es wird eine Entlastung im Dezember stattfinden, aber es ist nicht so einfach, wie wir uns das vorstellen." Ewen geht aber dennoch davon aus, auch die SWB-Kunden so wie vorgesehen entlastet werden. Auch wenn es dauert.
Wie werden die Mieter entlastet, bei bei denen die Abrechnung über den Vermieter läuft?
Bei denen dauert es am längsten. Die Mieterinnen und Mieter müssen auf ihre Nebenkostenabrechnung warten. Immerhin sagt Inse Ewen von der Verbraucherzentrale: "Die Vermieter müssen die Entlastung weitergeben. Das ist einfach eine Gesetzesvorgabe. Da kann also kein Vermieter, keine Vermieterin sagen: 'Wir zahlen das jetzt nicht.' Aber es muss erst mit der Jahresabrechnung vergütet werden."
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Der Nachmittag, 14. November 2022, 17:40 Uhr