Hotels verlangen Geld von der Stadt Bremen wegen Corona-Schließung
Das Parkhotel und das Dorint-Hotel in der City ziehen vor den Bundesgerichtshof und fordern Entschädigung für Lockdown-Verluste. Bislang hatten sie vor Gericht keinen Erfolg.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befasst sich am Vormittag mit den Klagen von zwei Bremer Hotels. Das Parkhotel und das Dorint Hotel am Hillmannplatz – beide gehören zur Dorint-Gruppe – verlangen einen finanziellen Ausgleich für Verluste durch den Corona-Lockdown.
Klägerinnen halten Lockdowns für rechtswidrig
Konkret geht es um die beiden Lockdowns im Jahr 2020: Damals durften Hotels keine Touristen aufnehmen; außerdem mussten Gaststätten schließen und Veranstaltungen waren verboten. Aus Sicht der beiden Klägerinnen war das alles rechtswidrig. Unter anderem auch, weil sie für ihre beiden Hotels und Restaurants eigene Hygienekonzepte erstellt und umgesetzt hatten.
Beide wollen nach wie vor von der Stadt Bremen entschädigt werden. Denn auch weil die staatlichen Hilfen nicht ausreichend waren, sei ihre wirtschaftliche Lage jetzt existenzbedrohend. Das Bremer Landgericht hatte die Klage 2021 abgewiesen, auch eine Berufung am Oberlandesgericht war nicht erfolgreich – jetzt folgt die Klage vor dem Bundesgerichtshof. Ob bereits am Donnerstag ein Urteil fällt, ist unklar.
Quelle: buten un binnen.
Dieses Thema im Programm: Bremen Vier, Nachrichten, 11. April 2024, 9 Uhr