Bremer Hotels erhalten keine Corona-Entschädigungen
Der Bundesgerichtshof hat die Klage von zwei Bremer Hotels auf Entschädigung abgewiesen. Die Hotels hatten Geld von der Stadt Bremen wegen der Lockdown-Einbußen verlangt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Klage von zwei Bremer Hotelbetreiber auf Corona-Entschädigungen abgewiesen. Die von der Stadt Bremen angeordneten Schutzmaßnahmen während der zwei Lockdowns im Jahr 2020 seien verhältnismäßig gewesen, teilte das BGH in Karlsruhe mit. Die Schutzmaßnahmen dienten der "Eindämmung des Infektionsgeschehens, zur Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitssystems und zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung".
Zudem betonte das BGH, dass die Eingriffe in den Hotelbetrieb während der Lockdowns "durch großzügige staatliche Hilfsprogramme entscheidend abgemildert" wurden. Von diesen Staatshilfen hätten die Kläger in großem Umfang profitiert. Demnach erhielt die Hotelgruppe Dorint aus staatlichen Förderprogrammen insgesamt 73,6 Millionen Euro.
Das Parkhotel im Bürgerpark und das Dorint Hotel am Hillmannplatz – beide gehören zur Dorint-Gruppe – hatten vor dem BGH auf Entschädigungen geklagt. Sie durften während der Lockdowns in 2020 keine Touristen aufnehmen; außerdem mussten Gaststätten schließen und Veranstaltungen waren verboten. Von der Stadt Bremen wollten die Kläger entschädigt werden.
Das Bremer Landgericht hatte die Klage 2021 abgewiesen, auch eine Berufung am Oberlandesgericht war nicht erfolgreich – jetzt hat auch das Bundesgerichtshof die Revision der Kläger abgewiesen.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Nachmittag, 11. April 2024, 17 Uhr