Bürgerschaftswahl ohne Bremer AfD?
- Landesvorstand und Notvorstand der Bremer AfD lassen Frist verstreichen.
- Beide Lager haben eigene Kandidatenliste eingereicht.
- Wahlamt entscheidet nun, ob AfD bei Bürgerschaftswahl antreten darf.
Das Wahlamt wird für die Bürgerschaftswahl am 14. Mai in Bremen möglicherweise keine AfD-Kandidatenliste zulassen. Das würde bedeuten, dass die AfD bei der Bürgerschaftswahl nicht wählbar wäre.
Hintergrund ist, dass sowohl der AfD-Notvorstand als auch der Landesvorstand jeweils eine eigene Liste eingereicht hatten. Das Wahlamt hatte die zerstrittenen Seiten aufgefordert, eine der Kandidaten-Listen zurückzuziehen, weil nur eine zugelassen werden kann. Die entsprechende Frist ist jedoch inzwischen verstrichen.
Sowohl Heiner Löhmann vom Notvorstand als auch Sergej Minich vom Landesvorstand erklärten auf Nachfrage von buten un binnen, dass sie ihre jeweilige Liste nicht zurückgezogen haben.
Das Wahlamt entscheidet nun zum Stichtag am 17. März, welche Kandidatenliste zur Bürgerschaftswahl zugelassen wird. Möglicherweise wird die AfD dann mit gar keiner Liste vertreten sein.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Morgen, 7. März 2023, 7 Uhr