AfD-Streit um Bremer Wahl-Listen: Beschluss soll rechtswidrig sein
- Die Bremer AfD streitet schon länger darüber, wer die Liste für die Bürgerschaftswahl aufstellt .
- Das Bundesschiedsgericht der Partei hat eine vorläufige Entscheidung getroffen.
- Die Entscheidung ist laut AfD-Landesvize Minich jedoch nicht rechtskonform.
Schon länger gibt es bei der Bremer Alternative für Deutschland (AfD) internen Streit: Nachdem die vergangene Vorsitzendenwahl kein Ergebnis brachte, behaupten zwei Gruppen, der echte Vorstand zu sein – und damit das Recht zu haben, eine Liste für die Bürgerschaftswahl aufzustellen.
Magnitz vom Schiedsgericht im Amt bestätigt
Das Bundesschiedsgericht der Partei hat den Notvorstand um Ex-Landesvorsitzenden Frank Magnitz im Amt bestätigt. Die von ihm eingereichte Liste sei rechtmäßig und maßgebend, so der Präsident des Bundesschiedsgerichts der AfD zu buten un binnen.
AfD-Landesvize Sergeij Minich hingegen sagt, der Beschluss sei satzungs- und rechtswidrig. Dies hat er buten un binnen im Namen des gewählten Landesvorstands mitgeteilt. Der Beschluss des Schiedsgerichts ignoriere demnach die Beschlüsse staatlicher Gerichte, verstoße gegen die Schiedsgerichtsordnung und das Parteiengesetz.
Entscheidung nicht final
Auch Minich habe als Teil eines sogenannten Rumpfvorstands eine Liste eingereicht. Diese Gruppe um Minich will laut der Mitteilung des Bundesschiedsgerichts die aktuelle Entscheidung nicht akzeptieren und habe sie angefochten.
Es soll ein Überprüfungsverfahren geben, in dem entschieden wird, welche Wahl-Liste gültig ist.
Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 15. Januar 2023, 19:30 Uhr