Darum kann Bremen die Maskenpflicht in Arztpraxen nicht aufheben
- Bayern und Baden-Württemberg heben Maskenpflicht für Beschäftigte in Praxen ab Februar auf .
- Im Land Bremen gilt für Personal in Praxen schon jetzt keine Maskenpflicht mehr.
- Das Bundesgesetz für Patienten in Arztpraxen kann Bremen nicht aufheben.
Bundesweit wird über das Ende einer Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen diskutiert. Bayern und Baden-Württemberg wollen die Pflicht zum 1. Februar aufheben.
Anders als in anderen Bundesländern gilt für Personal in den Arztpraxen in Bremen und Bremerhaven schon jetzt keine Maskenpflicht mehr, wie ein Sprecher des Gesundheitsressorts mitteilte.
Für Patientinnen und Patienten, die sich in Arztpraxen aufhielten, sei das Tragen einer Maske hingegen Pflicht – das schreibe ein Gesetz auf Bundesebene vor. "Das liegt nicht in unserer Hand", sagte der Sprecher des Gesundheitsressorts. Das könne Bremen nicht aufheben.
Bayern hebt Maskenpflicht für medizinisches Personal auf
Der Vorstoß von Bayern und danach auch Baden-Württemberg, die Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen zum Februar aufzuheben, hat eine Debatte über die Notwendigkeit der Maskenpflicht in Arztpraxen ausgelöst. Zuletzt hatten die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Deutsche Hausärzteverband das Ende einer solchen Corona-Maskenpflicht gefordert.
Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen plädiert dafür, die Arztpraxen selbst über die Notwendigkeit einer Maskenpflicht entscheiden zu lassen — egal, ob für medizinisches Personal oder die Patienten. "Das sollte in der Selbst- und Eigenverantwortung der Arztpraxen liegen", sagte ein Kassenärzte-Sprecher.
Bremens Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke) hält das Tragen einer Maske vor allem dort für sinnvoll, "wo viele Besucherinnen und Besucher unterwegs sind", sagte sie buten un binnen.
Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 23. Januar 2023, 19:30 Uhr