Fragen & Antworten

Verbot von neuen Gas- und Ölheizungen? Was Verbraucher wissen müssen

Gasbrenner einer Gasheizung im Keller eines Wohnhauses.

Mögliches Gas- und Öl-Heizungsverbot sorgt für Streit in der Koalition

Bild: dpa | Frank Hoermann / Sven Simon

In Berlin arbeiten Bundesministerien an einem Gesetz, das ab 2024 den Einbau von Gas- und Ölheizungen verbieten könnte. Was heißt das für Verbraucher?

Jeder zweite Haushalt in Deutschland heizt mit Erdgas – noch. Denn das Wirtschafts- und das Bauministerium arbeiten an einem Gesetzentwurf, der den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen ab 2024 verbieten soll. Das wirft bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern Fragen auf.

Worum geht es bei dem Gesetzentwurf?

Das Heizen von Gebäuden soll klimafreundlicher werden. Ab 2024 sollen deshalb keine neuen Erdgas- und Ölheizungen mehr eingebaut werden – so steht es jedenfalls in dem Entwurf, der öffentlich geworden ist. An die Stelle der Gas- und Ölheizungen träten neue Techniken, die mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Ab 2045 sollen Heizungen dann komplett mit erneuerbaren Energien etwa aus Wind und Sonne laufen. Wer vorher eine Heizung ersetzt oder repariert, muss diese Frist im Kopf behalten.

Sind diese Pläne neu?

Es gibt bereits seit Längerem ähnliche Pläne: Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, dass ab 2025 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Im März vergangenen Jahres vereinbarten die Koalitionsspitzen dann, dass "möglichst" schon ab dem 1. Januar 2024 jede neue eingebaute Heizung so betrieben werden soll.

Wie weit sind die Pläne des Wirtschaftsministeriums?

Es gebe aktuell noch keine finalen Entwürfe, sagte eine Sprecherin am Dienstag in Berlin. "Die Entwürfe, die teilweise kursieren, sind nicht aktuell und entsprechen nicht dem aktuellen Stand", betonte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums.

Was will das Wirtschaftsministerium mit dem Gesetz bezwecken?

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte am vergangenen Mittwoch deutlich gemacht, er sehe einen starken staatlichen Förderbedarf beim verstärkten Umstieg auf klimafreundliche Heizungen. Er sagte nach einem Firmenbesuch im sächsischen Elsterheide, die Förderung müsse so sein, dass Menschen auch mit kleinerem Geldbeutel nicht davon abgehalten würden, ein Haus zu sanieren, eine Wärmepumpe einzubauen oder den Gasbrenner rauszunehmen.

Eine Wärmepumpe steht vor einem Haus
Eine Wärmepumpe ist eine Alternative für manche Häuser. Bild: dpa | Goldmann

Die Bundesregierung müsse finanziell die Möglichkeiten schaffen, dass man die Differenz zu einer Gasheizung, die günstiger sei, tragen könne – bis der Hochlauf da sei und alternative Technik günstiger geworden sei, sagte Habeck. Der Heizungsaustausch wird bereits gefördert. Für Wärmepumpen gibt es zum Teil lange Lieferzeiten. Deutschland hat sich gesetzlich verpflichtet, bis spätestens 2045 treibhausgasneutral zu werden. Dafür soll bis spätestens 2045 der Einsatz von fossilen Energieträgern im Gebäudewärmebereich vollständig beendet werden.

Sind diese Pläne überhaupt realistisch?

"Der Gesetzentwurf aus dem Hause Habeck ist gespickt mit zahlreichen Pflichten und Detailvorgaben, ohne dass klar wird, wie diese in der Praxis umgesetzt werden können", beklagte der Präsident des Eigentümerverbands Haus und Grund, Kai Warnecke.

Lamia Messari-Becker, Professorin für Gebäudetechnologie und Bauphysik an der Uni Siegen, nannte die bekannt gewordenen Überlegungen "klimapolitisch nicht gut durchdacht, sozial kalt und mit massiven Problemen behaftet". Die Gebäude in Deutschland seien hinsichtlich ihrer energetischen Qualität, technischen Voraussetzungen und der regionalen Gegebenheiten sehr unterschiedlich. "Es gibt daher nicht die eine Lösung, die für alle gut funktioniert." Rund ein Drittel der Wohnungseigentümer sei im Rentenalter, da seien Kredite keine Selbstverständlichkeit. Sie plädierte für kommunale Wärmepläne und Lösungen vor Ort.

Was ist, wenn eine Heizung kaputt geht und nicht repariert werden kann?

Wenn eine Erdgasheizung irreparabel kaputt geht, kann dem Entwurf zufolge übergangsweise für bestimmte Fristen auch eine althergebrachte Heizungsanlage eingebaut werden – man muss also nicht sofort einen modernen Ersatz finden.

Wie hoch wären die Kosten?

Es würde "sehr, sehr teuer", warnte der Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, Axel Gedaschko. Ab 2026 müssten pro Jahr mehr als eine Million fossil betriebene Heizungen ausgetauscht werden. "Denn bis 2030 müssen zusätzlich rund 6,5 Millionen Heizungen jenseits der schon vorhandenen Sanierungsplanung ersetzt werden." Melanie Weber-Moritz vom Deutschen Mieterbund wertete die Pläne als Chance, warnte aber auch davor, die Kosten allein bei den Mietern zu lassen. Der geplante verpflichtende Heizungstausch müsse als Instandhaltung gewertet und ausschließlich vom Vermieter bezahlt werden.

Es soll Fördergeld und Härtefallregelungen geben, hieß es aus Regierungskreisen. Mieter sollten zudem vor hohen Betriebskosten geschützt werden, etwa durch stromhungrige Wärmepumpen.

Was sagen Umweltvertreter?

Die Bundesregierung will einerseits unabhängiger von fossilen Importen werden, andererseits hinkt auch der Gebäudesektor den selbst gesetzten Klimazielen hinterher. Die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe, Barbara Metz, begrüßte daher die Heizungspläne: "Das ist gleichzeitig ein wichtiger Schritt aus der fossilen Abhängigkeit – und eine gute Nachricht für Verbraucherinnen und Verbraucher nach einem Jahr der Versorgungssorgen und explodierenden Heizkosten."

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Morgen, 1. März 2023, 8 Uhr