Gebäude, Wohnen, Stadtentwicklung, Klimaanpassung: Staat als Vorbild

Computervisualisierung der Wohnbebauung Neuer Ellener Hof in Bremen-Osterholz.
Das Wohnquartier "Ellener Hof" wird von der Enquete-Kommission als Beispiel für eine klimagerechte Stadtentwicklung genannt. Bild: P + T Planung und Forschung

Das Land Bremen soll den Empfehlungen der Enquete-Kommission zufolge beim klimaneutralen Gebäudebau vorangehen. Schon 2022 könnten die Regeln verschärft werden.

Der Zwischenbericht der Enquete-Kommission zählt 150.645 wärmerelevante Objekte im Land Bremen, darunter 134.784 Wohngebäude und 15.862 Nichtwohngebäude. Beheizt werden laut Bericht 52,6 Prozent mit Gas, 16,7 Prozent mit Öl und 19,3 Prozent mit Fernwärme. In 5,4 Prozent der Gebäude kommen Wärmepumpen zum Einsatz, die mit Strom betrieben werden.

Der Kohlendioxid-Ausstoß von Gebäuden hat sich laut Bericht zwar in den vergangenen Jahrzehnten deutlich verringert. Er sank von 3,837 Millionen Tonnen im Jahr 1990 auf 2,774 Millionen Tonnen im Jahr 2016. Die Kommissionen setzt dennoch auf strengere Vorgaben, um das im Pariser Klimaabkommen festgelegte Ziel der Klimaneutralität zu erreichen.

Die folgenden drei Aspekte spielen dabei laut Zwischenbericht eine wichtige Rolle:

1 Plusenergiehäuser als Vorbild

Gebäude, die sich im Eigentum von Stadt, Land oder den nachgelagerten Eigenbetrieben und Beteiligungen befinden, also beispielsweise der Gewoba, sollen künftig als Plusenergiehäuser gebaut oder klimagerecht saniert werden. Für den Neubau öffentlicher Gebäude empfiehlt die Enquete-Kommission in ihrem Zwischenbericht ab 2022 entsprechend die Regelung, dass sie mehr Energie erzeugen als sie für ihren Betrieb benötigen. Für Privatleute sollen Informationskampagnen und Förderprogramme den Weg zu klimaneutralem Wohnen ebnen.

2 Potenziale von Wind- und Solarenergie nutzen

Um den Ausbau erneuerbarer Energien zu forcieren, sollen mit Potenzialanalysen passende Standorte in landeseigenen und städtischen Liegenschaften gefunden werden. Neben vielen anderen Maßnahmen empfiehlt die Kommission auch die Förderung genossenschaftlicher Klimaschutzfonds, um Privatpersonen bei der Finanzierung von erneuerbaren Energiesysteme und Effizienzmaßnahmen zu helfen.

3 Leuchtturmprojekte für Stadtentwicklung und Klimaanpassung

Für neue Siedlungen, Baugebiete oder Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien auf Bremer Boden verweist die Kommission auf bereits existierende stadtentwicklungsrelevante Leitlinien, Konzepte und Fachplanungen, in denen Klimaziele berücksichtigt sind. Als Beispiel wird im Bericht auf das Klimaquartier "Ellener Hof" sowie die Klimaschutzsiedlungen im Tauwerkquartier, in der Gartenstadt Werdersee und im Wohnquartier "Seeland" hingewiesen. Auch für die Klimaanpassung – etwa gegen Hitze und Überflutung – verweist die Kommission auf knapp 30 laufende Projekte im Land Bremen. Sie sollen dem Bericht zufolge als Leuchtturmprojekte vorrangig realisiert werden.

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Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 12. März 2021, 19:30 Uhr

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