Dürfen Schüler an Bremens Schulen bald die Bürgerschaft wählen?
Ob dieses Vorhaben verfassungskonform ist, berät ab jetzt erstmals der Bremer Staatsgerichtshof. Eine Entscheidung wird in einem Monat erwartet.
Der Bremer Staatsgerichtshof hat sich am Dienstag erstmals mit der Frage befasst, ob vor Bürgerschaftswahlen die Möglichkeit zur Stimmabgabe an Schulen verfassungskonform ist. Eine Entscheidung will das Gericht allerdings erst in gut einem Monat fällen.
Die rot-grün-rote Landesregierung hatte den Staatsgerichtshof selbst angerufen, um die von ihr geplante Änderung im Wahlgesetz überprüfen zu lassen. Die Bürgerschaft hatte sich mit dem Gesetzentwurf bereits im vergangenen Jahr beschäftigt.
Stimmabgabe erst bei nächsten Wahlen geplant
Denn SPD, Grüne und Linke wollen, dass wahlberechtigte Schüler in der Woche vor einer Bürgerschaftswahl die Möglichkeit bekommen sollen, dort ihre Stimmen abzugeben – allerdings nicht mehr in diesem Jahr, sondern frühestens bei der dann folgenden Landtagswahl. Das soll nach dem Willen der Regierungsparteien die derzeit geringe Beteiligung von Erstwählern an der Abstimmung erhöhen.
Kritiker der Gesetzesänderung sehen unter anderem verfassungsrechtliche Probleme – etwa, weil dann nur einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe die Wahlteilnahme erleichtert werden würde – in diesem Fall also Schülerinnen und Schülern – nicht aber allen anderen.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau, 4. April 2023, 16 Uhr