Diese Parteien dürfen zur Wahl antreten – "Die Rechte" nicht dabei

Ein Mann wirft seinen Stimmzettel für die Bürgerschaftswahl in eine Wahlurne
Am 14. Mai ist es soweit: Dann sind die Menschen im Land aufgerufen, wählen zu gehen. Bild: dpa | Ole Spata
  • 18 Parteien konkurrieren um Wählerstimmen bei der Bürgerschaftswahl im Mai.
  • "Die Rechte" darf nicht zur Wahl antreten.
  • Partei hat rechtliche Schritte gegen den Beschluss angekündigt.

Der Landeswahlausschuss hat nach einer ersten Prüfung am Vormittag beschlossen, dass insgesamt 18 Parteien an der Bürgerschaftswahl am 14. Mai teilnehmen dürfen.

Eine endgültige Entscheidung, welche Parteien auf dem Wahlzettel stehen, fällt Mitte März. Bis dahin müssen die Parteien unter anderem ihre Vorschläge und Listen einreichen. Auch bei vergangenen Wahlen in Bremen wurden Parteien nicht zugelassen.

Neben den sieben Parteien, die bereits in der Bremischen Bürgerschaft vertreten sind, kommen elf weitere hinzu. Diese kleineren Parteien mussten eine sogenannte Beteiligungsanzeige abgeben, über die dann entschieden wird.

Nach erster Prüfung: Diese Parteien sind voraussichtlich dabei
PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
Alternative für Deutschland (AfD) (Notvorstand und Landesvorstand)
Volt Deutschland
Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Grundeinkommen für Alle (GFA)
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
MERA25
Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
Freie Demokratische Partei (FDP)
BÜRGER IN WUT (BIW)
DIE LINKE (DIE LINKE)
Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
Partei der Humanisten
Piratenpartei

Die Partei "Die Rechte" darf nach jetzigem Stand nicht an der Bremen-Wahl teilnehmen. Der Grund: Die Partei für Volksabstimmung, Souveränität und Heimatschutz hat ihre Anzeige ohne den kompletten Namen beim Landeswahlleiter eingereicht. Obwohl die Verantwortlichen darauf hingewiesen wurden, haben sie es nicht geändert.

Der Bundesvorsitzende Christian Worch kündigte rechtliche Schritte gegen die Entscheidung an. Und das sei auch möglich, sagt Landeswahlleiter Andreas Cors.

Die Partei "Die Rechte" hat nun die Möglichkeit, beim Staatsgerichtshof Beschwerde einzulegen. Spätestens bis zum 59. Tag vor der Wahl muss uns diese Entscheidung vorgelegt werden. Und dann ist die Frage, wie es da weitergeht.

Landeswahlleiter Andreas Cors

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Bild: Radio Bremen

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  • Portrait von Pascal Faltermann
    Pascal Faltermann Autor

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Mittag, 24. Februar 2023, 12 Uhr