Pro-Palästina-Parolen: Wie weit geht die Meinungsfreiheit?

Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Pro-Palästina-Kundgebung der Palästinensischen Gemeinde Bremen stehen auf dem Platz der Deutschen Einheit vor dem Hauptbahnhof.

Mehr als 2.000 Menschen bei 3 Pro-Palästina-Demos in Bremen erwartet

Bild: dpa | Sina Schuldt

"Free Palestine", "Vom Fluss bis zum Meer" oder "Israel ist illegal" – worauf es bei der rechtlichen Bewertung ankommt, erklärt ein Bremer Verfassungsrechtler.

Bei der Frage, was von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und was nicht, kann es zu schwierigen Abwägungen kommen. Denn es geht nicht nur darum, was gesagt oder geschrieben wird, sondern auch, wie das gemeint ist – und in welchem Kontext die Aussage steht.

"Bei der rechtlichen Beurteilung, ob eine Äußerung von der Meinungsfreiheit umfasst ist, muss man diese Äußerung immer auslegen, also ergründen, wie sie zu verstehen ist. Dabei ist immer zu prüfen, ob man eine Äußerung auch so verstehen kann, dass sie nicht rechtswidrig ist", erklärt Lars Viellechner, Verfassungsrechtler an der Universität Bremen.

Meinungsfreiheit als demokratischer Grundwert

In einer Demokratie ist die Meinungsfreiheit ein Kern-Element, denn das Zulassen von verschiedenen Ansichten, von Meinungsvielfalt, ist ein wesentlicher Aspekt, der sie von einem autoritären Staat unterscheidet, in dem keine andere Meinung geduldet wird als die der Regierenden.

Die Grenzen der Meinungsfreiheit in Deutschland sind dabei auf den ersten Blick klar: "Die Meinungsfreiheit findet da ihre Grenzen, wo die Rechte anderer verletzt werden. Wo zum Beispiel Straftaten gebilligt werden, der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt ist, verbotene Kennzeichen gezeigt werden oder auf andere Art zu Hass und Gewalt aufgestachelt wird", führt Viellechner aus.

Laut Frank Passade, Sprecher der Staatsanwaltschaft Bremen, sind "in den letzten Wochen vereinzelt Vorfälle bekannt geworden, die zur Einleitung von Verfahren durch Staatsanwaltschaft oder Polizei wegen des Anfangsverdachts der Billigung von Straftaten oder Volksverhetzung geführt haben". Ermittlungen dauerten noch an.

1 Free Palestine

"Das ist der am schwierigsten zu beurteilende Fall bei den gegenwärtigen Äußerungen. Es kommt hier sehr auf den Kontext an", sagt Verfassungsrechtler Viellechner. "Wer zum Beispiel direkt nach dem Angriff der Hamas auf Israel "Free Palestine" in den sozialen Netzwerken gepostet hat, bei dem wird man annehmen können, dass der völkerrechtswidrige Angriff der Hamas mit 'Befreiung' gemeint ist und er oder sie dieses Vorgehen billigt. Das wäre eine Billigung von Straftaten."

 

2 From the river to the sea – Palestine shall be free

Diese Parole ist durch Verfügung des Bundesinnenministeriums inzwischen verboten worden – mit dem Argument, sie sei ein Kennzeichen der Hamas, die ihrerseits mit Verfügung vom 2. November 2023 verboten wurde.

Auf Anfrage schreibt Frank Passade, Sprecher der Bremer Staatsanwaltschaft dazu: "Da es sich bei der Parole 'From the river to the sea' / 'Vom Fluss bis zum Meer' nach der Einstufung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat um ein Kennzeichen der in der sogenannten "EU-Terrorliste" aufgeführten Vereinigung Hamas handelt, ist bei entsprechenden Äußerungen ein Anfangsverdacht wegen des Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen anzunehmen. Daneben dürfte das Skandieren der Parole aufgrund der Verbotsverfügung des Bundesministeriums eine strafbare Zuwiderhandlung gegen ein Vereinsverbot darstellen."

Lars Viellechner sieht in der Parole einen besonders schwierigen Fall der Abwägung und verweist auf die aktuelle Lage im Nahost-Konflikt. "Im aktuellen Kontext und weil hier durch die Bezeichnungen Meer und Fluss eindeutig die Umrisse des Staates Israel vorgegeben sind, muss man davon ausgehen, dass die Errichtung eines Staates Palästina um den Preis der Vernichtung des Staates Israel gemeint ist."

 

3 Israel ist illegal

"Wer das Existenzrecht eines legal entstandenen Staates anzweifelt, impliziert damit, dass dieser Staat nicht mehr bestehen soll", sagt Lars Viellechner. "Postkoloniale Kritik muss es geben dürfen. Man muss aber fragen: Welche Ziele stehen hinter dieser Äußerung? Der aktuelle Kontext im Nahen Osten lässt eigentlich nur die Deutung zu, dass eine Auflösung des Staates Israel gemeint ist."

4 Kindermörder Israel

"Hier muss man herausfinden, ob Israel tatsächlich Kinder im juristischen Sinne ermordet hat. Falsche Tatsachenbehauptungen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Man muss auch den historischen Hintergrund und die antisemitischen Ressentiments dieser Äußerung miteinbeziehen", sagt Viellechner.

Die Parole "Kindermörder Israel" spielt auf einen seit dem Mittelalter bestehenden antisemitischen Verschwörungsmythos an, nachdem Jüdinnen und Juden Blut von christlichen Kindern verwenden würden, um das Pessach-Brot zu backen.

5 Stoppt den Genozid

"Einen Genozid zu begehen, bedeutet, eine Bevölkerungsgruppe gezielt zu vernichten. Das kann man Israel eindeutig nicht vorwerfen", sagt Viellechner. "Zulässig ist es aber, die Grenzen des israelischen Selbstverteidigungsrechts zu diskutieren und für den Schutz der Zivilbevölkerung in Gaza einzutreten."

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Bild: Radio Bremen

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Autorin

  • Patel Verena
    Verena Patel Redakteurin und Autorin

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 24. November 2023, 9 Uhr