Fragen & Antworten
Worauf Bremer beim Kauf von Glasfaser-Anschlüssen achten sollten

Glasfaser-Anschlüssen gehört die Zukunft – heißt es zumindest. Doch der Anschluss kostet Geld. Die Verbraucherzentrale Bremen warnt vor Kostenfallen bei Vertragsabschluss.
Der Ausbau des Glasfasernetzes im Land Bremen schreite gut voran, sagt Jean-Paul Berndt, Sprecher des Bremer Energieversorgers swb. Immer mehr Stadtteile werden erschlossen – nicht allein von der swb und ihrem Kooperationspartner Glasfaser Nordwest, sondern auch von einer Reihe kleinerer Anbieter, die in Bremen und Bremerhaven offensiv um Kunden werben.
Tatsächlich sind laut Breitbandatlas der Bundesnetzagentur mittlerweile etwa 40,4 Prozent aller Privathaushalte im Land Bremen mit Glasfaseranschlüssen versorgt (Stand: Juni 2024). Dass es stetig mehr werden, zeigt sich zudem nicht nur aus den Ausbauplänen der Anbieter. Auch die Verbraucherzentrale Bremen ist sich dessen bewusst – was nicht nur Freude bei den Verbraucherschützern auslöst.
So melden sich gelegentlich verunsicherte Bremerinnen und Bremer, denen verschiedene Anbieter Glasfaseranschlüsse direkt an der Haustür verkaufen wollten, berichtet Parsya Baschiri, Rechtsberater der Verbraucherzentrale Bremen.

Bei wem sollte man auf keinen Fall einen Vertrag über einen Glasfaser-Anschluss abschließen?
Bei einem Vertreter an der Haustür, so Baschiri. Das gelte umso mehr, wenn dieser Vertreter versuche, Druck aufzubauen, etwa indem er behaupte, der einzige Anbieter zu sein, bei dem man einen entsprechenden Vertrag abschließen könne. "Das ist Blödsinn", stellt Baschiri klar. Es gebe verschiedene Anbieter, auch in Bremen und Bremerhaven.
Wer grundsätzlich an Glasfaser interessiert sei, könne den Vertreter an der Haustür um Informationsmaterial bitten, um es sich in Ruhe durchzulesen – und sich hinterher von sich aus möglicherweise wieder zu melden. "Aber davon, für irgendwas an der Haustür auf die Schnelle eine Unterschrift zu leisten, raten wir dringend ab", sagt Baschiri. Auch müsse man zwischen unterschiedlichen Verträgen rund um Glasfaser unterscheiden.
Zwischen Verträgen welcher Art für Glasfaser-Anschlüsse sollte man unterscheiden?
Zwischen drei verschiedenen Vertragstypen, sagt Baschiri. Da wären zum einen Vorverträge. Hierbei gehe es den Anbietern darum, Unterschriften in einer Wohngegend zu sammeln, um zu gucken, ob es sich für sie lohnt, dort Glasfaser zu verlegen. In der Regel würden derartige Verträge erst wirksam, wenn tatsächlich genügend Interessenten zusammenkämen. "Dennoch sollte man, bevor man so etwas unterschreibt, überprüfen, was im Vertrag steht, was passiert, wenn das Glasfasernetz nicht ausgebaut wird, wie man aus dem Vertrag herauskommt, und ob man ihn eigenständig kündigen muss", erklärt der Verbraucherschützer.
Als zweites gebe es Anschlussverträge. "Hier wollen die Vertreter Unterschriften haben, um das Glasfaserkabel in das betreffende Gebäude legen zu dürfen", erklärt Baschiri. Dabei entstünden Anschlusskosten von meist 500 bis 1.000 Euro, die im Regelfall der Eigentümer zu tragen habe. Allerdings könnten die Anschlusskosten auch höher ausfallen – weshalb man den Vertrag genau lesen müsse. Auch die Frage, wie lange es dauere, bis der Anschluss verlegt sein müsse, sollte durch den Vertrag geklärt werden. Mieter müssten sich den Anschluss üblicherweise durch den Vermieter genehmigen lassen.
Schließlich gebe es den Nutzungsvertrag für den Glasfaseranschluss. Dieser Vertrag binde den Verbraucher üblicherweise für zwei Jahre an einen Anbieter. "Da raten wir zur Vorsicht", sagt Baschiri. Wie alle Verträge solle man auch diese Nutzungsverträge gründlich lesen. Wer unsicher sei, könne sich vor Abschluss eines solchen Vertrags bei der Verbraucherzentrale rechtlich beraten lassen.
Was ist ein typisches Problem, das beim Abschluss von Nutzungsverträgen auftreten kann?
Der Beginn der Laufzeit. Nach Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale beginnt die maximale gesetzliche Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren mit der Unterschrift des Kunden.
In der Praxis komme es jedoch vor, dass Unternehmen Nutzungsverträge etwa mit Laufzeitbeginn Januar 2026 abschließen wollten. Mitunter wisse der Kunde noch nicht einmal, ob er bis dahin überhaupt einen Glasfaseranschluss haben wird, sodass sich der Vertragsbeginn noch weiter verzögern könne. "Da sagen wir: Das geht nicht, das verstößt gegen gesetzliche Vorgaben", so Baschiri.
Wo stecken weitere mögliche Kostenfallen?
Neben den Anschlusskosten, die je nach erforderlichem Aufwand unterschiedlich hoch ausfallen können, gibt es auch bei Nutzungsverträgen deutliche Preisunterschiede. Auch sind die Verträge mitunter ziemlich teuer. So sagt Baschiri: "Die monatlichen Entgelte können schon mal im Bereich von 50 bis 80 Euro liegen." Entsprechend solle man sich vor Vertragsabschluss gut überlegen, ob man den Anschluss wirklich benötige.
So unübersichtlich ist der Glasfaser-Markt in Bremen
Quelle: buten un binnen.
Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 7. September 2024, 19:30 Uhr