Fragen & Antworten
Was bei Pro-Palästina-Demonstrationen erlaubt ist und was nicht
Demos müssen friedlich sein. Je nach Thema wird es aber kompliziert. Welche Parolen und Symbole sind verboten und warum? Ein Überblick.
Welche Zeichen und Flaggen sind bei Demos nicht erlaubt?
Nach Paragraf 86a Strafgesetzbuch ist es strafbar, Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation zu verbreiten oder öffentlich, in einer Versammlung oder in verbreiteten Schriften zu verwenden. Unter "Kennzeichen" versteht man "namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen". Kennzeichen, Symbole oder Fahnen von Terrororganisationen, einschließlich deren Teilorganisationen, dürfen nicht gezeigt werden, teilt die Bremer Innenbehörde auf Anfrage von buten un binnen mit. Davon umfasst seien auch solche Kennzeichen, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind. Dies gilt im Zusammenhang mit den Demonstrationen zum Nahost-Konflikt insbesondere für Kennzeichen, Symbole oder Fahnen der "Hamas", der "Volksfront zur Befreiung Palästinas", des "Palästinensischen Islamischen Jihad", und der "Hisbollah", so die Bremer Innenbehörde.
Erlaubt ist hingegen das Zeigen der Palästina-Fahne.
Welche Sätze, Bilder und Symbole sind in diesem Zusammenhang verboten?
Laut Bremer Innenbehörde sind Inhalte verboten, die den aktuellen Angriff der "Hamas" auf Israel unterstützen oder billigen. Ebenso verboten seien demnach Inhalte, die gegen die Bevölkerung Israels oder Menschen jüdischen Glaubens zum Hass aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen diese auffordern oder sie beschimpfen, böswillig verächtlich machen oder verleumden. Die Innenbehörde hat einige Parolen, Liedtexte und Bilder zusammengestellt, die darunter fallen:
- Israelkarte in den Farben Palästinas
- "Israel ist illegal"
- "Udrub Udrub Tal Abib" (Pop-Song)
- "Khaybar Khaybar yā Yahū d, jaysh-i Muḥ ammad sawf-a ya’ ū d"
- "Oh Qassam, oh Liebling – schlag zu, zerstör Tel Aviv"
- "From the River to the sea. Palestine will be free."
- "Kindermörder Israel"
- "Intifada bis zum Sieg"
Verboten sind weiterhin Inhalte, die zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen jüdische Einrichtungen sowie Einrichtungen des Staates Israel auffordern oder diese billigen. Ebenso das Zerstören, Beschädigen oder die Unkenntlichmachung von Flaggen oder Hoheitszeichen Israels oder eines anderen ausländischen Staates.
Die Parole "Stoppt den Genozid" ist laut dem Bremer Innenressort nicht pauschal zu bewerten. Allerdings könne ein Anfangsverdacht der Billigung von Straftaten gegeben sein. Letztlich müsse das aber die Staatsanwaltschaft bewerten.
Ist es erlaubt, Musik zu spielen, zu singen oder auch zu tanzen?
Ja, all das ist erlaubt. Allerdings dürfen Liedtexte keine Straftatbestände verwirklichen.
Unter welchen Umständen kann eine Demo verboten werden?
Um das Versammlungsrecht einzuschränken, gibt es grundsätzlich hohe Hürden. Denn es ist als Grundrecht in Artikel 8 des Grundgesetzes verankert, das Recht, sich zu versammeln und seine Meinung zu äußern ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Spricht die Versammlungsbehörde ein Verbot aus, muss das daher sehr gut begründet sein. Ein Grund für ein Verbot kann "eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit" sein. Das ist beispielsweise dann der Fall, "wenn es Hinweise auf geplante Gewalttaten oder Ausschreitungen gibt oder wenn bei früheren Demonstrationen unter dem gleichen Motto oder beim gleichen Anmelder Auflagen nicht berücksichtigt wurden oder wenn eine Demonstration den öffentlichen Frieden stören könnte oder eine geplante Demo das Ziel verfolgt, Hass und Gewalt zu verbreiten", schreibt die Bremer Innenbehörde. Maßstab für die Frage eines Verbotes ist immer die Verhältnismäßigkeit. "Einzelne Straftaten aus einer Demonstration heraus würden nicht automatisch zur Beendigung dieser führen dürfen", heißt es.
Wie geht die Polizei vor, wenn mutmaßlich antisemitische Parolen skandiert werden?
Das ist nicht immer leicht zu erkennen, vor allem, wenn die Parolen nicht in deutscher Sprache erscheinen. Die Polizei nimmt dabei je nach Demo auch die Hilfe von Sprachmittlern in Anspruch, um zu dokumentieren, was gesagt wird und wie das rechtlich zu bewerten ist. "Soweit möglich wird es bei den in diesen Tagen anstehenden Demonstrationen im Kontext des Nahost-Konfliktes zu umfassenden Dokumentation seitens der Polizei kommen", schreibt die Innenbehörde. Das heißt, die Polizei wird Videoaufnahmen machen und diese nach der Versammlung auswerten. Werden dabei antisemitische Parolen festgestellt, nehmen die Strafverfolgungsbehörden Ermittlungen auf.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 19. Oktober 2023, 18 Uhr