Prozess eingestellt: Wofür Latzels Geldauflage eingesetzt werden soll

Bremer Landgericht stellt Prozess gegen Olaf Latzel vorläufig ein

Bild: dpa | Hauke-Christian Dittrich

Latzel muss 5.000 Euro an das "Bremer Rat&Tat-Zentrum für queeres Leben" zahlen. Der Verein ist enttäuscht, hat aber schon konkrete Pläne für das Geld.

Der Verein zeigte sich enttäuscht vom Ausgang des Verfahrens. Das von Latzel zu zahlende Geld soll gezielt in Projekte gegen religiös motivierte Queerfeindlichkeit fließen. "So planen wir beispielsweise gemeinsam mit Teilen der Bremischen Evangelischen Kirche eine Informationsveranstaltung zum Thema Konversionstherapie", sagte "Rat&Tat"-Vorstand Georg Dietsch zu buten un binnen.

Wir sind von dem Ausgang des Verfahrens überrascht und enttäuscht, denn wir hatten uns eine juristische Verurteilung der queerfeindlichen Entgleisungen erhofft.

Georg Dietsch, Vorstand von "Rat&Tat"

Der Pastor muss die Geldauflage innerhalb von sechs Monaten zahlen, sagte die Vorsitzende Richterin des Bremer Landgerichts. Erst wenn er das Geld an den gemeinnützigen Bremer Verein "Rat&Tat-Zentrum für queeres Leben" überwiesen habe, werde das Verfahren endgültig eingestellt. 

Kritik von Bremer Parteien

SPD und Grüne in Bremen äußerten sich ähnlich. Für Hass und Hetze dürfe nie und nirgendwo Platz sein, sagte Marek Helsner (Grünen). Selin Arpaz (SPD) hält die Geldstrafe für unzureichend. Sie verhindere nicht, dass es erneut zu Hetze komme.

Die Fraktion der Bremer Linkspartei schlägt noch härtere Töne an. Die Einstellung komme einer krassen Verharmlosung wiederholter queerfeindlicher Hetze gleich. Der Fraktionsvorsitzende von Bündnis Deutschland, Jan Timke, sagte, die Politik sei gut beraten, "Urteile der Justiz aufgrund der klaren Gewaltenteilung nicht zu bewerten".

Die Bremische Evangelische Kirche solle Latzel ausschließen oder des Dienstes entheben, fordert die Linke. Die Bremische Kirche wollte sich zunächst nicht äußern. Ein Disziplinarverfahren gegen den Pastor ruhte während des Prozesses.

Äußerungen vom Oktober 2019

Der Fall landete noch einmal vor Gericht, nachdem das Hanseatische Oberlandesgericht ein Urteil vom Mai 2022 aufgehoben hatte. Dem Pastor der St. Martini-Gemeinde wurden Äußerungen während eines Eheseminars im Oktober 2019 zum Verhängnis. Er sprach abfällig über Homosexuelle und über das Gendern. Die Aussagen, für die er sich später entschuldigte, gelangten als Audiodatei online.

Urteil könnte vier Jahre alten Rechtsstreit beenden

Das Amtsgericht Bremen hatte Latzel im November 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro verurteilt. In einem Berufungsprozess sprach ihn das Landgericht frei. Nach Einschätzung des Gerichts habe er nicht zu Hass angestachelt und die Äußerungen seien von der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt gewesen. 

Das Oberlandesgericht kam zu einer anderen Auffassung: Das Urteil sei zu knapp und lückenhaft, kritisierten die Richter im Februar 2023. Die Religionsfreiheit komme an ihre Grenzen, wenn die Menschenwürde betroffen sei. Mit dem Entschluss des Landgerichts könnte der juristische Streit nach vier Jahren bald ein Ende haben.

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Quellen: buten un binnen und dpa.

Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, Nachrichten, 28. August 2024, 12 Uhr