15 Parteien dürfen in Bremen zur Bundestagswahl antreten – und 3 nicht
Der Landeswahlausschuss hat entschieden, welche Parteien die Voraussetzungen erfüllt haben. Einwände gegen die Landeslisten von FDP und AfD wurden abgewiesen.
Zur vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar dürfen im Land Bremen 15 Parteien antreten. Das hat am Freitag der Landeswahlausschuss entschieden. Drei Parteien – die Piraten, die Partei die Basis und die Partei des Fortschritts (PDF) – hatten zu wenige Unterstützerunterschriften eingereicht und werden deshalb nicht zugelassen.
Einwände gegen die Art und Weise, wie die Landeslisten von FDP und AfD zustande gekommen sind, wurden abgewiesen. Beide Parteien werden im Land Bremen bei der Bundestagswahl auf dem Stimmzettel stehen. Beschwerden gegen die Entscheidung des Landeswahlausschusses sind bis Montagabend um 24 Uhr möglich.
Bei allen drei nicht zugelassenen Landeslisten war der Grund, dass es zu wenige Unterstützungsunterschriften gab, die eingereicht wurden.
Andreas Cors, Landeswahlleiter und Leiter des Statistischen Landesamtes
Diese Parteien sind in Bremen zur Bundestagswahl zugelassen |
---|
Volt Deutschland (Volt) |
Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit (BSW) |
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) |
Die Linke (Die Linke) |
Alternative für Deutschland (AfD) |
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) |
FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER) |
Menschliche Welt - für das Wohl und Glücklichsein aller (MENSCHLICHE WELT) |
Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) |
Freie Demokratische Partei (FDP) |
Partei für Verjüngungsforschung (Verjüngungsforschung) |
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) |
Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) |
MERA25 - Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit (MERA25) |
BÜNDNIS DEUTSCHLAND (BÜNDNIS DEUTSCHLAND) |
Zuvor hatte der Kreiswahlausschuss bereits Beschwerden über die Zulassung der Direktkandidaten von AfD und FDP für die beiden Bundestagswahlkreise im Land Bremen zurückgewiesen. Bei beiden Parteien hatte es aus unterschiedlichen Gründen Beschwerden gegen die Aufstellung der Kandidaten für die anstehende Bundestagswahl gegeben.
Das Gremium hatte über die Zulassung sämtlicher Direktkandidaten für die beiden Wahlkreise im Land Bremen entscheiden. Insgesamt gab es 25 Direktkandidaten für die beiden Wahlkreise, nur vier wurden nicht zugelassen. Sie hatten die Mindestanforderung von 200 Unterschriften für die Kandidatur nicht erreicht.
Quelle: buten un binnen.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau, 24. Januar 2025, 16 Uhr