Welche Bremer Parteien dürfen zur Bundestagswahl antreten?

Wahlplakate im Bremer Stadtteil Findorff

Welche Bremer Parteien dürfen zur Bundestagswahl antreten?

Bild: Radio Bremen | Inès Schumann

Die Bremer Wahlausschüsse entscheiden am Freitag über die Zulassung der Direktkandidaten und der Landeslisten der Parteien. Auch zwei Beschwerden werden behandelt.

Die Entscheidung ist zweigeteilt: Am Freitagvormittag stimmt der Kreiswahlausschuss über die Zulassung der Direktkandidaten in den beiden Wahlkreisen im Land Bremen ab. Hier sind zwölf beziehungsweise 13 Kandidaten aufgestellt worden. Später geht es im Landeswahlausschuss um die Landeslisten der Parteien – insgesamt 18 liegen vor. In beiden Gremien wird in der Reihenfolge entschieden, in der die Namen der Direktkandidaten oder Landeslisten eingereicht wurden.

Eine Besonderheit durch das neue Wahlrecht: Sollte eine der Partei-Landeslisten nicht genehmigt werden, wären auch deren Direktkandidaten durchgefallen. Der Grund: Keine Partei darf mehr Abgeordnete in den Bundestag schicken, als ihr an Stimmen für die Landeslisten zustehen. Gibt es keine Landesliste, darf auch kein Partei-Kandidat gewählt werden.

Zudem soll auch das Ergebnis zu den vorliegenden Beschwerden bekanntgegeben werden. Bei der AfD geht es um die Aufstellung der Kandidatenliste, bei der FDP um die Wahl der Direktkandidaten.

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Quelle: buten un binnen.

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Morgen, 24. Januar 2025, 7 Uhr