Parken auf Gehwegen: Bundesgericht gibt Bremer Klägern recht
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden: Bremen muss gegen das illegale aufgesetzte Parken vorgehen. Doch die Stadt behält einen gewissen Spielraum.
Das Bundesverwaltungsgericht hat einen jahrelangen Rechtsstreit beendet: Die Stadt Bremen muss gegen regelwidrig auf dem Bürgersteig parkende Autos vorgehen. Allerdings räumt das Gericht den Behörden einen Ermessensspielraum ein. "Das Gehwegparken ist verboten. Ob aber ein Anspruch auf Einschreiten besteht, kann immer nur im Einzelfall geklärt werden", sagte Kolja Naumann, Sprecher des Bundesverwaltungsgerichts. So müsse nicht überall auch der Anspruch bestehen, dass sofort eingeschritten werde.
"Gewonnen haben die Kläger auf jeden Fall", sagte der Fachanwalt für Verwaltungsrecht Henning J. Bahr der Deutschen Presse-Agentur. Die Stadt Bremen werde verpflichtet, tätig zu werden. Die Kläger hätten allerdings nicht erreicht, dass sich die Stadt direkt um ihre Straßen kümmern müsse. Die Kommune könne mit einem Konzept am stärksten betroffene Straßen priorisieren.
Wir nehmen unsere öffentliche Aufgabe sehr ernst und werden in diesem Rahmen auch weiter zusammen mit der Bremer Innenbehörde und dem Ordnungsamt gegen rechtswidriges Gehwegparken vorgehen.
Mobilitätssenatorin Özlem Ünsal
Bremens Mobilitätssenatorin sieht das bisherige Vorgehen der Behörden durch das Urteil bestätigt. "Dadurch sind wir in unserem ganzheitlichen, konzeptionellen Vorgehen bestätigt worden: Wir haben zunächst die am stärksten belasteten Quartiere ermittelt, Straßen mit besonders geringer Restgehwegbreite priorisiert und ein entsprechendes Konzept für ein stadtweites Vorgehen umgesetzt", sagte Özlem Ünsal (SPD).
Bremer Gerichte gaben Klägern recht
Gegen die Stadt Bremen geklagt hatten fünf Eigentümer aus Bremer Straßen, in denen Autofahrer nahezu durchgehend auf dem Bürgersteig parken. Die Kläger wollen, dass die Straßenverkehrsbehörde gegen das illegale Gehwegparken vorgeht.
Das Bremer Verwaltungsgericht hatte 2021 entschieden, dass die Kläger berechtigt seien, zu verlangen, dass die Straßenverkehrsbehörde einschreite. Die Behörde könne entscheiden, welche Maßnahme sie wähle. Das Bremer Oberverwaltungsgericht bestätigte das 2022 in einem Urteil grundsätzlich.
Grüne begrüßen Urteil und hoffen auf schnelles Konzept
Es entschied aber anders als die Vorinstanz, dass die Behörde derzeit einen Spielraum habe, ob sie einschreite. Gänzlich tatenlos könne sie allerdings nicht bleiben. Die Behörde müsse beispielsweise begründen, warum sie keine einseitigen Halteverbotsschilder aufstelle, was eher wenig Aufwand erfordere.
"Das Urteil ist ein bundesweit wichtiger Impuls, das rechtswidrige Gehwegparken einzudämmen", sagte Ralph Saxe, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen-Bürgerschaftsfraktion. Er erwarte nun ein Konzept, dass vor allem Fußgänger und Verkehrssicherheit in den Fokus nehme.
Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 6. Juni 2024, 19:30 Uhr