Bürgerschaftswahl: Bremer AfD kassiert nächste Schlappe vor Gericht
Der Staatsgerichtshof hat drei Eilanträge von AfD-Vorständen zurückgewiesen. Die Partei versucht, noch zur Bremen-Wahl zugelassen zu werden. Ein Verfahren ist noch offen.
Mit Eilanträgen wollen zwei konkurrierende Gruppen der Bremer AfD erreichen, dass doch noch Wahlvorschläge ihrer Kandidaten zur Bürgerschaftswahl zugelassen werden. Diese drei Anträge hat der Bremer Staatsgerichtshof jetzt zurückgewiesen.
Die konkurrierenden Gruppen hatten zwei unterschiedliche Wahllisten für die Bürgerschaftswahl eingereicht, die vom Wahlbereichsausschuss nicht zugelassen wurden. Diese Entscheidung war vom Landeswahlausschuss bestätigt worden.
Der Staatsgerichtshof argumentiert, dass die Kontrolle möglicher Rechtsverletzungen im Zuge der Wahl allein im Bremischen Wahlgesetz geregelt sei. "Weder die Bremische Verfassung noch das Bremische Wahlgesetz sähen eine präventive Wahlprüfungsbeschwerde vor, mit der eine Überprüfung von Entscheidungen und Maßnahmen vor der Durchführung der Wahl erreicht werden könne", teilte das Gericht mit.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Mittag, 28. April 2023, 12 Uhr