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AfD-Streit bei Bremen-Wahl: Diese rechtlichen Schritte sind noch offen

Ein Richterhammer liegt auf einem AfD-Schild.

Bürgerschaftswahl: Bremer AfD kassiert nächste Schlappe vor Gericht

Bild: Imago | Steinach

Die AfD ist nicht zur Bürgerschaftswahl zugelassen, weil zwei konkurrierende Listen eingereicht wurden. Diese Entscheidung will die AfD kippen – bisher aber ohne Erfolg.

Worum geht es beim dem Streit?

Die Bremer AfD ist tief gespalten. Zwei konkurrierende Gruppen beanspruchen, die legitimen Vertreter der Partei zu sein. Beide haben Wahlvorschläge für die Bürgerschaftswahl eingereicht.
Der zuständige Wahlbereichsausschuss ließ beide Listen nicht zu, weil eine Partei laut Gesetz nur eine Liste einreichen dürfe. Die Prüfung, welche der konkurrierenden Gruppen der legitime Vorstand ist, müsse innerhalb der AfD geklärt werden. Gegen diese Entscheidung versuchen beide AfD-Gruppen jetzt juristisch vorzugehen.

Welche juristischen Instanzen sind schon beendet?

Zuerst hatte die AfD Beschwerde beim Landeswahlausschuss eingereicht, aber ohne Erfolg. Auf Basis dieses Entschlusses wurden jetzt auch die Wahlzettel für die Bürgerschaft vorbereitet.

Beide AfD-Gruppen wollten sich mit dieser Entscheidung aber nicht zufrieden geben und stellten Eilanträge bei drei Gerichten: Dem Wahlprüfungsgericht, Staatsgerichtshof und dem Verwaltungsgericht. Alle Eilanträge an den drei Gerichten sind mittlerweile abgelehnt worden. Begründung: Das Bremer Wahlgesetz kenne keine Wahlprüfungsbeschwerde vor der Wahl.

Welche Optionen bleiben den AfD-Gruppen jetzt noch?

Außerdem können die AfD-Gruppen Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Wahlprüfungsgerichtes und des Staatsgerichtshofs einlegen. Falls die Entscheidung vor dem Staatsgerichtshof angefochten werden würde, käme es zu einer mündlichen Verhandlung. Die wäre laut Staatsgerichtshof allerdings auch erst in etwa vier Wochen – also nach der Wahl.

Darüber hinaus bleibe noch der Gang zum Bundesverfassungsgericht. Wenn dort ein Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt werden würde, könnte es sein, dass das Bundesverfassungsgericht noch vor der Wahl darüber entscheidet, hieß es aus der Pressestelle. Der sogennannte Rumpfvorstand um Landesvize Sergej Minich hat über den Gang zum Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden. Sie wollten die Entwicklung erstmal in Ruhe prüfen, teilte Minich mit.

Außerdem können die AfD-Gruppen die Wahl nach dem Urnengang am 14. Mai im Rahmen der regulären Möglichkeiten des Bremer Wahlrechts prüfen lassen.

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Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Mittag, 28. April 2023, 12 Uhr