AfD Bremen nicht zur Bürgerschaftswahl zugelassen
Die Wahlleitung der Stadt Bremen hat die beiden von der AfD eingereichten Kandidatenlisten zurückgewiesen. Damit wäre die AfD in Bremen nicht wählbar; in Bremerhaven dagegen schon.
Der innerlich tief zerstrittenen AfD droht in der Stadt Bremen ein Ausschluss von der Bürgerschaftswahl am 14. Mai. Die Wahlleitung der Stadt ließ bei einer Sitzung am Freitag vorläufig keine AfD-Liste zu. Aus der Partei seien zwei konkurrierende Wahlvorschläge von verschiedenen Vorständen eingegangen, sagte Carola Janssen, Vorsitzende des Wahlbereichsausschusses Bremen. Eine Partei dürfe laut Gesetz nur eine Kandidatenliste einreichen. Es sei nicht Sache der Wahlleitung zu prüfen, welcher Vorstand legitim sei; dieser Streit müsse parteiintern geklärt werden.
Im Wahlbereich Bremerhaven, wo die AfD nur eine Liste einreichte, darf sie dagegen antreten. Das entschied der für Bremerhaven zuständige separate Stadtwahlausschuss parallel.
Beide Seiten in Bremen kündigten an, Beschwerde beim Landeswahlausschuss einzulegen. Dieser soll am kommenden Donnerstag, 23. März, beraten.
AfD streitet intern seit Monaten
Die zwei Lager streiten seit Monaten darüber, wer die Partei vertreten darf. Ein Wahlvorschlag stammte von einem so genannten Rumpfvorstand um den Landesvize Sergej Minich. Der andere Vorschlag kam von einem so genannten Notvorstand um die Bürgerschaftsabgeordneten Heinrich Löhmann und Frank Magnitz.
In der Sitzung des Wahlbereichsausschusses ging der Streit weiter. Die Wahlleitung hätte den unzulässigen Vorschlag des Minich-Lagers nicht annehmen dürfen, sagte Löhmann: "Der Fehler liegt ganz klar bei der Wahlleitung." Janssen wies dies zurück. Beide Listen stammten von AfD-Mitgliedern im Namen der Partei. "Es bleibt dabei: Die Partei AfD hat zwei Vorschläge eingereicht."
Auch Führungsgremien der AfD auf Bundesebene gespalten
Für das Minich-Lager sagte der Bundestagsabgeordnete Fabian Jacobi, die Kandidatenliste des Notvorstands sei wegen eines Formfehlers bei der Einladung zur Aufstellungsversammlung nicht zulassungsfähig. Dann bleibe der Vorschlag des Rumpfvorstands übrig; dieser müsse zulassungsfreundlich geprüft werden. Im Ergebnis verwarf der Wahlbereichsausschuss aber beide Listen einstimmig.
Der Konflikt in Bremen spaltet auch die Führungsgremien der AfD im Bund. Der Bundesvorstand hat sich hinter Minich gestellt, das Bremer Landesschiedsgericht und das Bundesschiedsgericht stützen den Notvorstand. Bei der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft 2019 hatte die AfD mit 6,1 Prozent der Stimmen fünf Mandate errungen.
Bremen und Bremerhaven sind getrennte Wahlbereiche
Die Wahlbereichsausschüsse in Bremen und Bremerhaven entschieden am Freitag für alle Parteien, welche Wahllisten zum 14. Mai zugelassen werden. Im Bundesland Bremen sind die Stadt Bremen und Bremerhaven getrennte Wahlbereiche. In beiden gilt eine Fünf-Prozent-Hürde. Wer sie in einem Bereich überspringt, darf Abgeordnete in das Landesparlament entsenden. Deshalb ist zum Beispiel die Wählergruppierung Bürger in Wut (BiW) vertreten, die in Bremerhaven stark ist. Sie peilt diesmal mindestens ein Mandat auch auf Bremer Seite an und könnte bei einem Ausschluss der AfD von Proteststimmen profitieren.
Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 17. März 2023, 19:30 Uhr