AfD-Antrag zur Wahl scheitert vor Bremer Gericht – 2 Verfahren offen
Die AfD wollte erreichen, dass doch noch Wahlvorschläge der Partei zur Bürgerschaftswahl zugelassen werden. Zwei weitere AfD-Eilanträge bei anderen Gerichten sind noch offen.
Im Streit über die Zulassung von AfD-Kandidaten zur Bürgerschaftswahl hat das Bremer Wahlprüfungsgericht einen Eilantrag der AfD abgelehnt. Der sogenannte Rumpfvorstand um Sergej Minich beantragte den Erlass einer einstweiligen Anordnung, damit doch noch Wahlvorschläge für AfD-Kandidaten zur Bürgerschaftswahl zugelassen werden.
Das Wahlprüfungsgericht hat diesen Eilantrag jetzt als unzulässig abgelehnt. In der Begründung verweist das Gericht darauf, dass ein "Erlass einer einstweiligen Anordnung weder im Wahlgesetz noch in der Landeswahlordnung geregelt" sei. Rechtsschutz im Wahlverfahren sei grundsätzlich erst nach der Durchführung einer Wahl zu erlangen.
Aktuell sind keine Wahllisten der AfD zur Bürgerschaftswahl zugelassen. Beim Wahlbereichsausschuss waren von zwei konkurrierenden AfD-Gruppen Wahllisten eingereicht worden. Beide waren erst vom Wahlbereichsausschuss und dann vom Landeswahlausschuss abgewiesen worden.
Gegen den Beschluss kann die AfD innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Staatsgerichtshof einreichen. Die AfD hat in der Sache noch zwei weitere Verfahren offen: beim Verwaltungsgericht und beim Staatsgerichtshof. Wann es dort zu Entscheidungen kommt, ist noch unklar.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 5. April 2023, 15 Uhr