Spaltung in der Bremer AfD: Partei stellt zweite Wahlliste auf
- Die Bremer AfD hat eine weitere Liste für die Bürgerschaftswahl aufgestellt.
- Nur eine Liste ist erlaubt.
- Jetzt entscheidet das Bundesschiedsgericht der Partei.
Auch bei den Vorbereitungen zur Bürgerschaftswahl im Mai zeigen sich die Streitigkeiten im Bremer Landesverband der Alternative für Deutschland (AfD): Ein Teil der Partei, der sich Rumpfvorstand nennt, hat am Sonntag eine weitere Kandidatenliste für die Wahl aufgestellt.
Diese steht in Konkurrenz zu einer Liste, die eine andere Guppe der Partei – der sogenannte Notvorstand – laut Ex-Landesvorsitzendem Frank Magnitz bereits Ende 2022 beim Landeswahlamt eingereicht hatte. Denn pro Partei kann nur eine Liste offiziell eingereicht werden.
Zwei Vorstände konkurrieren
Die beiden verschiedenen Vorstände sind entstanden, nachdem die letzte Vorsitzendenwahl kein Ergebnis brachte. Anschließend wurde die Partei von einem Rumpfvorstand mit Landesvize Sergej Minich geleitet.
Diesen erkennt eine andere Gruppe von Parteimitgliedern um Frank Magnitz, die sich selbst als Notvorstand sehen, aber nicht an. Man habe das Landesschiedsgericht angerufen – und das habe diesen Notvorstand eingesetzt, sagt Magnitz.
Landgericht weist Anträge ab
Beide Gruppen hatten zuletzt auch das Landgericht Bremen angerufen. Die Gruppe um Frank Magnitz wollte erreichen, dass der Rumpfvorstand als nicht mehr handlungsfähig gilt. Dieser wiederum war gegen den Notvorstand vorgegangen. Das Gericht wies nach Angaben eines Sprechers beide Anträge zurück. Man sei nicht zuständig.
Darum musste das Bundesschiedsgericht der AfD entscheiden, wie es mit dem Bremer Landesverband weitergeht. In einem aktuellen Beschluss vom 13. Januar heißt es, der Rumpfvorstand um Minich und Co. sei eine "[…] nicht als Landesvorstand handlungsfähige Einheit von Vorstandsmitgliedern, die sich fälschlicherweise als Landesvorstand erkennen […]".
Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 15. Januar 2023, 19:30 Uhr