Gerichtsstreit vor Bürgerschaftswahl: Wer führt die AfD in Bremen?
- Zwei konkurrierende Lager in der Landespartei.
- Beide Seiten haben Wahllisten für die Bürgerschaftswahl erstellt.
- Streit beschäftigt Bundesschiedsgericht der AfD.
Der Bremer Landesverband der Alternative für Deutschland (AfD) ist seit langem zerstritten und steuert vorerst mit zwei konkurrierenden Wahllisten auf die Bürgerschaftswahl am 14. Mai zu. Für Sonntag hat der amtierende Rumpfvorstand um Landesvize Sergej Minich die Mitglieder zur Listenaufstellung geladen.
Es gibt im Landesverband aber eine Gruppe um den Ex-Landesvorsitzenden Frank Magnitz, die den Vorstand um Minich für nicht handlungsbefugt hält. Darum habe man das Landesschiedsgericht angerufen – und das habe einen sogenannten Notvorstand eingesetzt, sagte Magnitz. Dieser Notvorstand werde vom Bundesschiedsgericht der AfD unterstützt, im Gegensatz zum Rumpfvorstand um Minich.
Zwei Wahllisten sind eine zu viel
Magnitz betonte, der Notvorstand habe schon Ende 2022 eine Wahlliste aufgestellt und beim Landeswahlleiter eingereicht. Spitzenkandidat soll demnach der Bürgerschaftsabgeordnete Heinrich Löhmann sein. Magnitz sagte, er selbst werde nicht mehr für die Bürgerschaft kandidieren. Er war lange die führende Figur der rechtspopulistischen Partei in Bremen und saß bis 2021 auch im Bundestag.
Das Problem: Jede Partei darf nur eine Wahlliste einreichen, bestätigt der Landeswahlleiter. Vor der Zulassung eines Wahlvorschlags werde geprüft, welche Vorstandsmitglieder einer Partei ihn unterzeichnet hätten und wie deren Legitimation sei.
Eine Partei kann nur eine Wahlliste einreichen.
Sprecherin des Landeswahlleiters
Landgericht Bremen weist Anträge ab
Der Streit ging auch vor das Landgericht Bremen. Konkret ging es um zwei Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen: Der ehemalige Vorstand um Magnitz wollte gerichtlich erreichen, dass der amtierende Rumpfvorstand um Minich als nicht mehr handlungsfähig gilt. Der Rumpfvorstand wiederum war gegen die Einsetzung des Notvorstandes vorgegangen. Das Landgericht hat nach Angaben eines Sprechers beide Anträge zurückgewiesen. Zur Begründung hieß es, dass man nicht zuständig sei.
Noch keine Entscheidung in der Bundespartei
Nun muss das Bundesschiedsgericht der AfD entscheiden, wie es mit dem Bremer Landesverband weitergehen wird. Es habe über den Fall noch nicht entschieden, sagte dessen Präsident Gereon Bollmann auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Bis zu einem Urteil habe die Entscheidung des Landesschiedsgerichts Bestand. Das Bundesschiedsgericht habe aber in ähnlichen Fällen – zum Beispiel im Saarland – die Einsetzung eines Notvorstands gebilligt.
Bei der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft 2019 war die AfD auf 6,1 Prozent der Stimmen und fünf Mandate gekommen. Die Fraktion zerfiel aber nach internen Streitigkeiten. In der Parlamentsarbeit spielten die Abgeordneten kaum eine Rolle.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Nachmittag, 13. Januar 2023, 16 Uhr