Spektakulärer Mordprozess in Bremen: Richter verurteilen Angeklagte
Drei Männer waren angeklagt, den Bremer Marco W. getötet zu haben. Das Gericht hat einen Haupttäter ausgemacht. Er wurde zu zwölfeinhalb Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt.
65 Verhandlungstage sind vergangen. Nun hat der Vorsitzende Richter Björn Kemper das Urteil in diesem bemerkenswerten Prozess gesprochen: Der Angeklagte Florian G. muss zwölfeinhalb Jahre in Haft wegen Totschlags und unerlaubten Waffenbesitzes. Patrick E. wurde wegen Beihilfe zu fünfeinhalb Jahren verurteilt. Der dritte Angeklagte Mirco P. wurde freigesprochen. Es kam in der Folge zu Tumulten im Publikum, weil einige Anwesende einen Freispruch aller drei Männer erwartet hatten.
In dem Verfahren ging es um den Tod des damals 47 Jahre alten Marco W. aus Bremen, der Ende 2022 von seiner Halbschwester als vermisst gemeldet wurde. Offenbar etwa ein halbes Jahr zuvor soll er getötet worden sein. Später wurde sein Torso in einem Waldstück bei Gyhum entdeckt. Vom Kopf, den Füßen und Händen fehlt bis heute jede Spur. Zwei der Angeklagten waren Mieter von Marco W. in dessen Haus in der Bremer Neustadt.
Fundament der Mordanklage durfte nicht verwertet werden
Zu Beginn des Prozesses vor über einem Jahr hatte die Staatsanwaltschaft noch Anklage wegen Mordes erhoben. Letztlich hatte sie auf Beihilfe zum Totschlag plädiert, weil die Beweise für die ursprüngliche Mordanklage während des Prozesses weggebrochen waren. Die Anklageschrift basierte maßgeblich auf Angaben, die einer der drei Angeklagten in einer stundenlangen Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft machte. Doch weil diese Aussage unrechtmäßig zustande kam, ließ das Gericht die Vernehmung nicht als Beweismittel zu.
Die Ermittler hatten den Mann darüber im Unklaren gelassen, dass er als Beschuldigter vernommen wird. Zudem verweigerten sie ihm das Recht auf einen Anwalt. Das sei ein eklatanter Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze gewesen, stellte das Gericht im Verlauf des Verfahrens fest. Die Verteidiger erhoben wiederholt schwere Vorwürfe gegen die Ermittler und beantragten Freispruch. Nun kamen die Richter zu dem Schluss, dass die restlichen Indizien zumindest für die Verurteilung von Florian G. und Patrick E. ausreichen. Das Urteil gegen die drei Deutschen ist noch nicht rechtskräftig.
Quellen: buten un binnen und dpa.
Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 24. Juni 2024, 19:30 Uhr