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Mordprozess um Marco W.: Gericht sieht Ermittlungsfehler

Vorentscheidung im Mordprozess um zerstückelte Leiche?

Bild: Radio Bremen

Das Landgericht Bremen hat das Geständnis eines Angeklagten für unverwertbar erklärt. Grund seien Fehler der Polizei und Staatsanwaltschaft bei der Vernehmung. Der zentrale Beweis fällt damit weg.

Der Fall sorgte für Aufsehen, als im Oktober 2021 ein Acker bei Posthausen auf der Suche nach Leichenteilen umgegraben wurde. Hintergrund ist ein mutmaßlicher Mordfall in der Bremer Neustadt. Seit Februar 2023 wird vor dem Landgericht Bremen gegen drei Angeklagte wegen Mordes verhandelt. Von Anfang an warfen die Verteidiger der Angeklagten Polizei und Staatsanwaltschaft vor, die Rechte ihrer Mandanten massiv verletzt zu haben. Nach mehr als einem Jahr hat das Landgericht nun einen vorentscheidenden Beschluss getroffen, der Polizei und Staatsanwaltschaft in Erklärungsnöte bringen dürfte.

Was hat das Gericht heute entschieden?

Es hat das zentrale Beweisstück, nämlich die Aussage eines der Angeklagten bei der Polizei, für unverwertbar erklärt. Polizei und Staatsanwaltschaft hätten den Beschuldigten in dieser Vernehmung über seine Rechte getäuscht – damit liege eine nach der Strafprozessordnung verbotene Vernehmungsmethode vor.

Diese Vernehmung aus dem Oktober 2021 darf nun nicht in den Prozess eingeführt werden. Weder die Öffentlichkeit noch die Schöffen erfahren also, was genau der Angeklagte bei dieser Vernehmung gesagt hat. Außerdem dürfen die Aussagen aus dieser Vernehmung im Urteil nicht berücksichtigt werden.

Warum ist das so entscheidend?

Weil die Anklage im Wesentlichen auf genau dieser Vernehmung beruht. Was genau sich im Haus in der Bremer Neustadt abgespielt haben soll, wie Marco W. zu Tode gekommen sein könnte und welcher der drei Angeklagten welchen Anteil an der Tat gehabt haben soll – all das haben die Ermittler vor allem aus diesem Geständnis erfahren.

Ohne das bleibt von der Anklage nicht viel übrig. Zwar gibt es Aussagen und Indizien, die darauf hindeuten, dass die Angeklagten die Leiche zerteilt und beseitigt haben könnten. Juristisch wäre das aber lediglich eine Störung der Totenruhe, die laut Gesetz mit Geldstrafe oder maximal drei Jahren Haft bestraft wird. Für eine Verurteilung wegen Mordes wird es aber kaum reichen.

Wie kam es dazu, dass Polizei und Staatsanwaltschaft derartige Fehler gemacht haben?

Die Ermittler wussten bereits, dass die drei Männer mutmaßlich etwas mit dem Zerteilen und Verschwindenlassen der Leiche von Marco W. zu tun haben. Wie Marco W. zu Tode gekommen war und wer ihn getötet hatte, war zu diesem Zeitpunkt aber weiterhin unklar.

Am Nachmittag des 29. Oktober 2021 meldete sich Mirco P., einer der drei Verdächtigen, bei der Polizei. Er war übel zugerichtet, hatte zahlreiche Blutergüsse im Gesicht. Die Ermittler vermuteten, dass die Verletzungen die Folge eines Streits zwischen den Beschuldigten sein könnten.

Nun wollten sie offenbar die Chance nutzen, Mirco P. zu einem Geständnis zu bewegen. Im Polizeipräsidium verlangte der aber direkt nach seinem Anwalt. Die Polizei erreichte den Verteidiger und der sagte den Polizisten am Telefon, dass die Befragung sofort zu beenden sei. Sein Mandant solle nach Hause gehen. Am nächsten Tag fiel der Anwalt nach eigener Aussage aus allen Wolken, als er erfuhr, dass sein Mandant noch in derselben Nacht eine umfangreiche Aussage gemacht hatte.

Warum haben Polizei und Staatsanwaltschaft die Vernehmung nicht an dieser Stelle wie vom Anwalt gefordert abgebrochen?

Das bezeichnete auch die große Strafkammer des Bremer Landgerichts aus heutiger Sicht als "schwer nachvollziehbar". Die Ermittler hatten sich nämlich eines Tricks bedient. Nachdem der Anwalt aufgelegt hatte, befragten sie den Beschuldigten weiter, allerdings als Zeugen und Geschädigten einer Körperverletzung – er war ja augenscheinlich verprügelt worden. Ein Zeuge ist anders als ein Beschuldigter grundsätzlich zur Aussage gegenüber der Staatsanwaltschaft verpflichtet.

Diesen Trick ließ das Gericht den Ermittlern nun aber nicht durchgehen. Tatsächlich war die stundenlange Vernehmung laut Gericht vom "Aufbau einer Drohkulisse geprägt", die angebliche Zeugenvernehmung in Wahrheit die "verdeckte" Vernehmung eines Beschuldigten gewesen. Immer wieder hatte der Mann nach seinem Anwalt verlangt, teilweise sehr nachdrücklich. Ein Wunsch, der von Polizei und Staatsanwaltschaft "kontinuierlich missachtet" worden sei.

All das führt dazu, dass das Gericht das Vorgehen der Ermittler nun als verbotene Vernehmungsmethode eingestuft und für unverwertbar erklärt hat. Auch dem Gerichtssprecher Jan Stegemann, selbst Vorsitzender Richter, ist ein derartiges Vorgehen der Ermittler noch nicht untergekommen: "Natürlich können auch in Ermittlungsverfahren menschliche Fehler passieren", so Stegemann. "Aber in einem so komplexen Mordverfahren sind mir ähnliche Abläufe nicht bekannt."

Was sagen Polizei und Staatsanwaltschaft dazu?

Gegenüber der Presse wollten sich Polizei und Staatsanwaltschaft bisher nicht äußern. Im Prozess waren aber sowohl die Polizistin, die das Verhör führte, als auch die ermittelnde Staatsanwältin als Zeuginnen geladen. Sie sagten, sie hätten den Eindruck gehabt, der Beschuldigte habe sein Gewissen erleichtern wollen, habe reden wollen.

Er habe zwar nach einem Anwalt verlangt, aber seine Körpersprache habe etwas Anderes gesagt. Das Gericht überzeugte das nicht: Dass das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft mit dem Gesetz nicht in Einklang zu bringen sei – das hätte für erfahrene Beamte offensichtlich sein müssen, so das Gericht heute.

Was heißt das jetzt für den weiteren Prozess?

Die Verteidigung sieht noch einige offene Fragen insbesondere zur Kommunikation zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft. Außerdem hat das Gericht noch einige Zeugen aus Ermittlerkreisen geladen.

Doch klar ist: Nach diesem Beschluss heute geht der monatelange Indizienprozess einem Ende entgegen. Noch bis zum 7. Juni hat das Gericht Prozesstage angesetzt. Dann könnte ein Urteil fallen.

Autor

  • Steffen Hudemann
    Steffen Hudemann Autor

Quelle: buten un binnen.

Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 14. Mai 2024, 19:30 Uhr