Cannabis-Gesetz: 125 Haftentlassungen in Deutschland – keine in Bremen
Seit einem Monat ist das neue Cannabis-Gesetz in Kraft. Wer in der Vergangenheit wegen eines Cannabis-Vergehens zu Haft verurteilt wurde, kann auf Straffreiheit hoffen.
Seit der Teil-Legalisierung von Cannabis sind mindestens 125 Menschen aus der Haft entlassen worden. Sie hatten wegen Cannabis-Vergehen eine Strafe verbüßt. In Bremen musste laut Angaben des Bremer Justizressorts keine Person aufgrund des neuen Gesetzes frühzeitig aus der Haft entlassen werden. Das hat das ARD-Hauptstadtstudio herausbekommen.
Demnach wurden 531 Fälle neu überprüft. "63 Strafen waren noch nicht vollständig vollstreckt und wurden erlassen", sagte eine Sprecherin des Bremer Justizressorts. In weiteren 58 Fällen müssten neue Gesamtstrafen verhängt werden, da einzelne Straftaten der Betroffenen unter die neue Gesetzgebung fallen, andere aber nicht.
Der ohnehin stark belasteten Justiz ist ein hoher Prüfaufwand entstanden und er besteht wegen der neuen Gesamtstrafenbildung weiterhin fort – dies ist Arbeit, die ohne eine rückwirkende Amnestie vermeidbar gewesen wäre.
Sprecherin des Bremer Justizressorts
Das neue Cannabis-Gesetz regelt, dass der Besitz einer gewissen Menge der Droge straffrei ist. Eine Umfrage des ARD-Hauptstadtstudios ergibt, dass in Bayern bisher 24 Verurteilte das Gefängnis verlassen durften, in Rheinland-Pfalz 13 und in Niedersachsen zwei. Das Justizministerium in Nordrhein-Westfalen hat nur Zahlen für den Bereich der Generalstaatsanwaltschaft Hamm bekannt gegeben: Dort wurden 50 Verurteilte aus der Haft entlassen.
Die Zahlen dürften deutschlandweit noch steigen, weil einige Bundesländer die einzelnen Fälle noch prüfen. Mindestens 10.000 Verfahren stehen nach den Recherchen des ARD-Hauptstadtstudios noch aus. Aus Baden-Württemberg heißt es: Einen Fall zu prüfen dauert bis zu einer Stunde.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 5. Mai 2024, 14 Uhr