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Cannabis ist legal: Doch was ist in Bremen erlaubt und was nicht?

Ein Mann schüttet zerkleinertes Marihuana in einen Joint. Zu sehen sind nur seine Finger, Tabakblättchen und eine Dose.

Cannabis ist legal: Doch was ist in Bremen erlaubt und was nicht?

Bild: dpa | Sebastian Gollnow

Wo darf ich Gras konsumieren? Wie werden die Regeln kontrolliert? Nach wie vor sind viele Fragen rund um den legalen Cannabis-Konsum in Bremen offen. Wir klären die wichtigsten.

Ab Montag darf Cannabis in Deutschland legal konsumiert werden. Denn dann tritt der erste Teil des neuen Cannabisgesetzes in Kraft. Das ist aufgeteilt in zwei Säulen: Die Erste erlaubt den Eigenanbau und den Besitz von Cannabis – zumindest für alle die 18 Jahre oder älter sind.

Laut dem Bundesgesundheitsministerium darf ein Erwachsener 25 Gramm Cannabis besitzen und mit sich führen. Anbauen dürfen sie insgesamt bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig und zu Hause 50 Gramm getrocknetes Cannabis zum Eigenkonsum besitzen.

Unklar, wann der zweite Teil des Gesetzes in Kraft tritt

Der Erwerb bleibt erstmal strafbar – bis dann die zweite Säule in Kraft tritt. Da soll es regionale Modelle geben, wo in sogenannten Social Clubs ebenfalls Cannabis gekauft werden darf. Wann das eintreten soll, ist aber noch unklar. Denn dieser Teil des Gesetzes muss erst noch von der Europäischen Kommission geprüft werden. Aber der erste Teil des Gesetzes tritt jetzt in Kraft.

Wo darf in Bremen und Bremerhaven nun überall gekifft werden?

Das ist gar nicht so einfach zu beantworten, denn selbst die Behörden, also das Innen- und das Gesundheitsressort, sind sich über die genauen Details noch nicht so einig. Helfen sollen Online-Karten, in denen Orte eingezeichnet sind, an denen man nicht kiffen darf. Ein Beispiel dafür ist eine Karte der Berliner Morgenpost. In einem Radius von 100 Metern (in Sichtweite) um Schulen, Spielplätze und Kindertagesstätten ist der Konsum von Cannabis generell verboten. Darauf haben sich die Ampel-Fraktionen geeinigt, nachdem ursprünglich ein 200 Meter-Abstand angedacht war. In Fußgängerzonen darf bis 20 Uhr nicht gekifft werden.

Wie sehr kann man sich auf diese Karte verlassen?

Diese Karte beruht auf öffentlichen Daten von OpenStreetMap und kann unvollständig sein. Das betont die Morgenpost auch auf ihrer Seite. Die Karte soll eher dazu dienen, um das Ausmaß der Jugendschutz-Regeln zu zeigen. Und generell ist die Regelung in der Praxis an einigen Orten sehr kompliziert. Ein Beispiel ist die Sielwallkreuzung im Bremer Viertel: Da darf man laut Gesetz und der Bubatzkarte an der Kreuzung gar nicht konsumieren, aber wenn man ein paar Schritte den Sielwall hochläuft ist es nicht mehr verboten. Das liegt an dieser 200 Meter-Verbotszone – und die gilt auch für die Wohnhäuser, die in diesem Umkreis sind.

Wie soll das Ganze von Polizei und Ordnungsamt kontrolliert werden?

Das weiß man in der Innenbehörde noch nicht. Denn hier wartet man auf Vorgaben des Gesundheitsressorts, welches für die ganzen offenen Fragen jetzt Antworten finden muss. Es ist beispielsweise noch unklar, ob man, wenn man in dieser Verbotszone wohnt, auf dem Balkon, Garten oder der Terrasse konsumieren darf oder nicht. Und ebenso ist auch noch offen, ob diese Zonen irgendwie gekennzeichnet werden – schließlich wissen Ortsfremde nicht immer, in welchem Haus eine Kita ist und in welchem nicht.

Stand jetzt ist, das keine extra Einsätze geplant sind, um zu kontrollieren, wo konsumiert wird oder nicht. Das soll nach Angaben der Innenbehörde im Rahmen der täglichen Streife geprüft werden.

Wie soll es künftig in der Gastronomie laufen – darf ich dort nach dem Essen einen Joint rauchen?

In Bremen, Bremerhaven und auch in Niedersachsen ist das eher unwahrscheinlich. Zwar wäre es legal, aber eine kurze Nachfrage hat ergeben, dass viele Gastronomen es nicht erlauben werden.

Zum einen wegen des Geruchs, zum anderen aber auch wegen des hohen Kinder- und Jugendschutzes in dem Gesetz. Denn vereinfacht gilt: Sitzt im Restaurant, Biergarten oder Café ein Jugendlicher oder ein Kind, ist der Konsum sowieso verboten. In den Bremer Clubs ist man sich noch nicht einig, da soll es noch Gespräche geben.

Bleibt noch der Arbeitsbereich – darf ich in einer Raucherpause jetzt einen Joint anzünden?

Da gibt es eine klare Antwort: Nein. Das erklärt die Arbeitnehmerkammer in Bremen. Cannabiskonsum könne man mit Alkohol trinken vergleichen und auch das kann der Arbeitgeber verbieten. Und auch mehrere mittelständische und großen Unternehmen haben gegenüber buten un binnen angegeben, dass niemand den Konsum von Cannabis während der Arbeitszeit erlauben werde. Als Arbeitnehmer soll man klar im Verstand sein und nicht berauscht.

Wie bewerten Bremerinnen und Bremer die Cannabis-Legalisierung?

Bild: Radio Bremen

Autor

  • Fabian Metzner
    Fabian Metzner

Quelle: buten un binnen.

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 1. April 2024, 6 Uhr