AfD in Bremen klagt gegen Ausschluss von Bürgerschaftswahl
Mit Klagen bei verschiedenen Gerichten will der sogenannte Rumpfvorstand der Partei erreichen, dass die Partei doch zur Wahl zugelassen wird.
Durch eine einstweilige Anordnung will die AfD im Land Bremen erreichen, dass sie in dreieinhalb Wochen doch auf dem Wahlzettel der Bürgerschaftswahl steht. Dafür hat sie gleich drei Klagen eingereicht. Die gingen an das Bremer Verwaltungsgericht, das Wahlprüfungsgericht und den Staatsgerichtshof. Das teilte der sogenannte Rumpfvorstand der Partei um Landesvize Sergej Minich bei einer Pressekonferenz mit.
"Keine Zeit verlieren"
Man habe gleich mehrere Klagen an verschiedenen Gerichten eingereicht, um keine Zeit zu verlieren, sollte ein Gericht die Zuständigkeit ablehnen, sagte der AfD-Bürgerschaftsabgeordnete und Bremerhavener Kreisvorsitzende Thomas Jürgewitz.
Für den Vorstand steht fest, dass der Landeswahlausschuss grob rechtswidrig gehandelt habe, als er die AfD von der Bürgerschaftswahl ausgeschlossen hat. "Die Urteile des Landeswahlausschusses sind einfach fehlerhaft. Da muss eine Nichtigkeit festgestellt werden.", so Minich. Das will der Vorstand in der Klage an sechs Punkten beweisen. Unter anderem werfen sie der Landeswahlbereichsleiterin vor, die Listen nicht vorschriftsmäßig geprüft zu haben. Sie solle anderthalb Monate damit gewartet haben und somit blieb der AfD keine Zeit mehr, die formalen Fehler zu beheben. Sollte das Gericht zugunsten der Partei entscheiden, dürfte sie an der Wahl teilnehmen oder die Wahl müsste verschoben werden.
Streitigkeiten seit Monaten
Zuvor hatte der Landeswahlausschuss die Partei nicht zur Bürgerschaftswahl zugelassen. Der Grund: Zwei zerstrittene Gruppen der Partei hatten in Bremen jeweils eine Wahlliste eingereicht. Das ist nicht möglich, pro Partei kann nur eine Liste eingereicht werden. In Bremerhaven wurde die Liste abgelehnt, da sie nach Ansicht des Ausschusses nicht von einem rechtmäßigen Vorstand unterzeichnet wurde.
Die Bremer AfD ist in zwei Lager geteilt. Diese streiten seit Monaten darüber, wer die Partei vertreten darf. Der Konflikt in Bremen spaltet auch die Führungsgremien der AfD im Bund. Der Bundesvorstand hat sich hinter Minich gestellt, das Bremer Landesschiedsgericht und das Bundesschiedsgericht stützen den Notvorstand. Bei der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft 2019 hatte die AfD mit 6,1 Prozent der Stimmen fünf Mandate errungen.
Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 19. April 2023, 19:30 Uhr