Urteil gegen Patientenmörder Högel ist rechtskräftig

  • Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Landgerichtes Oldenburg.
  • Revision von Högel und eines Nebenklägers wies der BGH zurück.
  • Högel war wegen 85-fachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Der verurteilte Serienmörder Nils Högel vor Gericht
Die Revision des Patientenmörders Niels Högel ist vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen worden. Bild: Radio Bremen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichtes Oldenburg gegen den Ex-Krankenpfleger Niels Högel wegen 85-fachen Mordes bestätigt. Der 3. Strafsenat verwarf die gegen das Urteil gerichteten Revisionen des Angeklagten sowie eines Nebenklägers.

Högel war im Juni 2019 zur lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Urteil ist mit der Entscheidung rechtskräftig. Die Überprüfung des Urteils und des Verfahrens durch den Strafsenat habe keinen Rechtsfehler ergeben, erklärte der BGH. Sämtliche Rügen seien ohne Erfolg geblieben. Sowohl Högel als auch ein Nebenkläger hatten gegen das Urteil vom 6. Juni 2019 Revision eingelegt. Damals war der heute 43-jährige Högel wegen der Morde an Patienten unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld zu lebenslanger Haft verurteilt worden. In 15 Fällen wurde er vom Vorwurf des Mordes freigesprochen.

Högel war in den Kliniken in Oldenburg und in Delmenhorst als Krankenpfleger in der Intensivmedizin tätig. Er tötete nach Feststellung des Landgerichts im Zeitraum von Februar 2002 bis Juni 2005 85 Patienten, indem er ihnen medizinisch nicht indizierte Medikamente verabreichte, die zu einem Herzstillstand oder Zusammenbruch des Kreislaufs führten. Dabei ging es ihm in erster Linie darum, sich danach um die Reanimation der Patienten bemühen zu können und vor Kollegen zu glänzen.

Quelle: buten un binnen.

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Der Tag, 11. September 2020, 23:30 Uhr

Archivinhalt