Bündnis Deutschland scheitert mit Eilantrag gegen Wahlprüfungsgericht
Das Wahlprüfungsgericht in Bremerhaven kann nächsten Donnerstag auch ohne Vertreter von Bündnis Deutschland seine Arbeit aufnehmen. So hat das Verwaltungsgericht Bremen entschieden.
Sie lehnten einen Eilantrag der rechtskonservativen Partei ab. Abgeordnete der Partei waren immer wieder bei der Wahl in das Gremium gescheitert. Das Gericht begründete dies damit, dass die Stadtverordnetenversammlung in einem gewissen Rahmen in der Entscheidung frei sei, wen sie in das Wahlprüfungsgericht wähle.
Nun hat Bündnis Deutschland zwei Wochen Zeit, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht gegen den Beschluss einzulegen. BD ist der Meinung, dass ihnen ein Platz im Wahlprüfungsgericht zustehen würde. Sie verweisen dabei auf die Landeswahlordnung.
Quelle: buten un binnen.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 12. Januar 2024, 19 Uhr