Landeswahlleiter-Eilantrag gegen Stadtparlament Bremerhaven abgelehnt
Bremens Landeswahlleiter Andreas Cors hatte beanstandet, das Wahlprüfungsgericht sei nicht ordnungsgemäß besetzt worden. Der Antrag wurde jedoch aus formalen Gründen abgelehnt.
Das Bremer Verwaltungsgericht begründete seine Ablehnung damit, dass der Landeswahlleiter nicht befugt sei, einen entsprechenden Eilantrag zu stellen. Cors hat nun zwei Wochen Zeit, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht gegen den Beschluss einzulegen.
Keine Vertreter von Bündnis Deutschland im Wahlprüfungsgericht
Der Landeswahlleiter hatte gerügt, dass im Bremerhavener Wahlprüfungsgericht keine Vertreter von Bündnis Deutschland sitzen. Dies entspreche nicht der Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung. Das Wahlprüfungsgericht kann nun wie geplant am 18. Januar seine Arbeit aufnehmen.
Quelle: buten un binnen.
Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 8. Januar 2024, 19:30 Uhr