Landeswahlleiter wirft Bremerhavener Stadtverordneten Rechtsbruch vor
Die Volksvertreter hätten bei der Besetzung des Wahlprüfungsgerichts die Partei Bündnis Deutschland benachteiligt, lautet die Kritik. Die Partei erhielt in dem Gremium keinen Sitz.
Bremens Landeswahlleiter Andreas Cors wirft den Stadtverordneten in Bremerhaven vor, gegen geltendes Recht verstoßen zu haben. Konkret geht es um die Besetzung des sogenannten Wahlprüfungsgerichts. Bei der Wahl der Mitglieder waren zweimal Vertreter von Bündnis Deutschland (BD) durchgefallen. Stattdessen war dann ein Vertreter der Linkspartei gewählt worden.
Das sei ein schwerwiegender Vorgang, so Cors in einem Beschwerdebrief an den Oberbürgermeister. Die Stadtverordneten hätten sich an das Bremische Wahlgesetz halten müssen. Das sieht vor, dass das Wahlprüfungsgericht das Kräfteverhältnis der Parteien widerspiegelt.
Demnach hätte in diesem Fall ein Posten an Bündnis Deutschland gehen müssen, das im Mai fast 20 Prozent bei der Kommunalwahl in Bremerhaven erhalten hatte. Solange das nicht passiert ist, sei das Gremium nicht arbeitsfähig und könne die Rechtmäßigkeit der Wahl nicht prüfen, kritisiert Wahlleiter Cors.
CDU kritisiert widersprüchliche Anforderungen
Die Bremerhavener BD-Fraktionsvorsitzende, Julia Tiedemann, kritisiert das Vorgehen der Stadtverordneten: "Es geht darum, uns aus den Gremien fernzuhalten, wo es nur geht. Das wurde auch halb offen kommuniziert." Tiedemann fordert eine Neuwahl des Wahlprüfungsgerichts.
Oberbürgermeister Melf Grantz (SPD) war urlaubsbedingt für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Die Koalitionspartner CDU und FDP vertreten einen klaren Standpunkt: Thorsten Raschen (CDU) sieht einen Widerspruch in den Anforderungen des Wahlleiters: "Auf der einen Seite soll das Wahlergebnis in der Besetzung des Wahlprüfungsgerichts widergespiegelt werden und auf der anderen Seite sollen Wahlen durchgeführt werden." Bei einer Wahl dürften die Stadtverordneten aber frei abstimmen, also auch gegen bestimmte Kandidaten. Sollte die Besetzung des Wahlprüfungsgerichts die Verhältnisse der Wahl abbilden, sollte zukünftig eine Benennung stattfinden.
FDP-Fraktion: Rechtslage nicht eindeutig
Auch die FDP-Fraktion kritisierte das Verfahren, weil man niemanden zur Wahl einer bestimmten Person zwingen könne. Eine Neuwahl des Gremiums komme für die Fraktion nicht infrage, weil die Rechtslage nicht eindeutig sei.
Der Bremerhavener Magistrat hat inzwischen Widerspruch gegen die Wahl eingelegt. Die Stadtverordneten müssen sich erneut mit der Besetzung des Wahlprüfungsgerichts befassen.
Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 6. Oktober 2023, 19:30 Uhr