Schwiegermutter von Ekaterina B. muss wohl erneut vor Bremer Gericht
Im Mordprozess gegen ihren Sohn nahm die Frau die Tat auf sich und log. Dafür wurde sie vor dem Bremerhavener Amtsgericht verurteilt – doch das Urteil wird nicht rechtskräftig.
Die Mutter des verurteilten Mörders muss sich wegen ihrer Falschaussage womöglich vor dem Bremer Landgericht verantworten. Sie war vor dem Bremerhavener Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt worden, zusätzlich sollte sie 8.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Doch das Urteil wird nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat, wie die Sprecherin des Amtsgerichts sagte.
Auf Anfrage von buten un binnen teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mit, dass dieser das Strafmaß allein auf der mündlichen Begründung des Gerichts zu gering erscheint. Stattdessen will die Staatsanwaltschaft nun die schriftliche Begründung abwarten und erst dann endgültig entscheiden. Ob der Fall tatsächlich vor dem Landgericht neu aufgerollt werden muss, ist somit noch offen.
Frau getötet und Leiche zerteilt
Der Sohn der Frau wurde im Mai 2023 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hatte seine Ehefrau betäubt, erdrosselt und ihre Leiche zerteilt. Die Körperteile verstaute er in einem Reisekoffer und warf diesen in die Weser. Vor Gericht erklärte die Mutter des Angeklagten, sie habe ihre Schwiegertochter getötet, doch die Kammer glaubte ihr nicht – auch weil die Angaben widersprüchlich waren.
Wegen der falschen uneidlichen Aussage erging ein Strafbefehl gegen die Frau, später kam es zu einer Hauptverhandlung. Die Angeklagte räumte die Falschaussage ein und wurde vor dem Amtsgericht Bremerhaven zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt. Wegen der Berufung der Staatsanwaltschaft wird es nun aber einen weiteren Prozess geben.
Quellen: buten un binnen und dpa.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 4. Dezember 2024, 13 Uhr