Mord an Bremerhavenerin Ekaterina B.: Fall wird nicht neu aufgerollt
Der Bundesgerichtshof in Leipzig hat die Revision im Fall um die getötete Ekaterina B. aus Bremerhaven nicht zugelassen. Das Urteil gegen ihren Ehemann ist damit rechtskräftig.
Der für Bremen zuständige Teil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hat die Revision des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft verworfen. Das teilte jetzt das Bremer Landgericht mit. Damit ist das Urteil gegen den Ehemann der getöteten Bremerhavenerin Ekaterina B. rechtskräftig.
Das Landgericht hatte den damals 47 Jahre alten Mann im Mai vergangenen Jahres zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er Ekaterina B. getötet und ihre Leiche anschließend zerteilt hat. Die sterblichen Überreste waren später in einem Koffer an der Weser gefunden worden.
Quelle: buten un binnen.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau, 10. April 2024, 12 Uhr